| Datum: | 27.02.2012 | |
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| Place: | Düsseldorf | |
| Website: | http://www.ztg-nrw.de |
Patienten im Krankenhaus werden in vielfältiger Form durch medizinisch technische Geräte überwacht, die bei kritischen Situationen optischen und akustischen Alarm geben, um Ärzte und Pflegekräfte zu informieren und zum Eingreifen zu veranlassen. Die Überwachung von Patienten nimmt ständig zu, indem Überwachungen und Alarmierungen nicht nur auf Intensivstationen sondern auch auf Normalstationen und in Funktionsbereichen durchgeführt werden.
Das Seminar stellt die grundlegenden Anforderungen des MPG, der MPBetreibV und der einschlägigen Normen an die Sicherheit der elektronischen Überwachung von Patienten vor.
Der Teilnehmer lernt die rechtlichen und technischen Anforderungen an Überwachung und Alarmtransfer auf Lichtrufanlagen und über IT-Netzwerke kennen. Die Unterschiede zwischen Primär- und Sekundärüberwachung werden erläutert.
Der Teilnehmer erfährt, wie beispielhaft ein Risikomanagement aussehen kann, mit dem der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht beim Betrieb vernetzter Medizinprodukte mit Lichtrufanlagen und IT-Netzwerken nachkommen kann.
Regularien, Verordnungen, Normen und Gesetze sind nicht Bestandteil des Seminars.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Krankenhaus-Mitarbeiter im Bereich Technik und IT, an Mitarbeiter von Herstellern, Vertreter von Aufsichtsbehörden u.a.