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Behandlung Schwerstkranker

16.08.2010

Verbesserter Arzneimittelzugang für Schwerstkranke Patientinnen und Patienten

Die Bundesregierung hat Anfang Juli der Ministerverordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (Arzneimittel-Härtefall-Verordnung) zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang für Schwerstkranke zu neuen Arzneimittelbehandlungen, die sich noch in der Entwicklung befinden, durch ein unbürokratisches und rasches Verfahren zu verbessern. Weiter
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