Ex-Pumpen
18.08.2010
Die Sicherheitsanforderungen an Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen, wurden durch die Richtlinie 94/9/EG (oft als ATEX bezeichnet) europaweit vereinheitlicht. Wichtige Neuerung hierbei: Betraf das alte Recht elektrische Betriebsmittel, werden nun auch Geräte mechanischer Art miteinbezogen. Folglich setzen sich Pumpen im Sinne des Explosionsschutzes aus zwei Einheiten zusammen: der Kraftmaschine (Antriebsmotor; elektrisches Gerät) und der Arbeitsmaschine (Pumpenteil; nichtelektrisches Gerät).
Weiter