Korrosion
01.01.2008
Trinkwassersystem: Desinfektion und Korrosion. Alle Bauteile, Apparate und Werkstoffe, die bestimmungsgemäß mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen so beschaffen sein, dass weder eine Gefährdung noch eine unzulässige Beeinträchtigung des Trinkwassers erfolgen kann. Diese Forderung gilt selbstverständlich auch für alle Maßnahmen zum Aufbau einer Desinfektionskapazität auf Basis von freiem Chlor oder Chlordioxid nach § 5 Abs. 4 TrinkwV, können diese doch die Wasserzusammensetzung verändern und so die Korrosionswahrscheinlichkeit für metallische Werkstoffe erhöhen.
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