Neonatologische Versorgung
01.09.2010
Die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten eine Vereinbarung zur Gewährleistung der Qualitätssicherung in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Versorgung der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen.
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