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Bürgernah und sicherheitsbewusst

In öffentlich zugänglichen Bauten sind vielfältige Sicherheitsfragen zu lösen

24.08.2010

Einerseits will man ein kundenfreundliches offenes Haus bieten, und anderseits gibt es nicht öffentliche Schutzbereiche und individuelle Sicherheitsanforderungen. Neben dem Personal gehen meist viele Besucher ein und aus; gleichzeitig sollen Mitarbeiter, Wertsachen, Akten oder Daten geschützt werden. Zusätzlich sind Personal, Konzepte und Techniken für unterschiedliche Bedrohungs- und Gefahrenfälle vorzubereiten.

Eingangsbereiche
Türen, Tore und Eingangsbereiche haben neben ihren praktischen Eigenschaften auch andere wichtige Funktionen. Sie sind ein architektonisches Element und vermitteln dem Besucher einen ersten wichtigen Eindruck. Sie sollen informieren, abgrenzen und zugleich zum berechtigten Betreten einladen. Die Zugänge sollen möglichst barrierefrei und leicht überwachbar sein. Damit Türen und Bauteile an Türen austauschbar und relativ sicher sind, werden sie genormt, wie z. B. nach EN 179 (Schlösser und Beschläge), EN 14351-1 (Außentüren) und EN 1125 (Türverschlüsse für Rettungswege). Zur Verbesserung des Einbruchschutzes beschreibt die europäische Norm EN V 1627 ff. eine Klassifizierung von Gefährdungsbereichen und die damit einhergehenden technischen Anforderungen nach den Widerstandsklassen WK 1 - WK 6 (von der Grundsicherheit bis zu Türen im Hochsicherheitsbereich). Auch Drehsperren und Sicherheitsdurchgänge dienen zur Entlastung des Empfangspersonals bei der Zugangskontrolle in Eingängen zu Büro- oder Verwaltungsgebäuden. Sie sind schnell, zuverlässig und einfach zu bedienen. Mit entsprechender Steuerungstechnik wird der Personenstrom, auch bei hoher Durchgangsfrequenz, komfortabel geregelt. Eingangstüren, Schleusen und Drehsperren sind kompatibel mit allen Typen von Ausweislesern.

Zutrittskontrolle
Sensible Daten und Unterlagen, aber auch der Objektschutz an sich, erfordern zunehmend den kontrollierten Zugang zu den verschiedensten Bereichen eines Gebäudes. Denn nur wenn nachvollziehbar ist, wer sich wann und wo aufhält, ist umfassender Schutz der Personen, Sachwerte und Daten möglich. Deswegen sind Zutrittskontrollen, je nach Gebäudenutzung auch Zutrittskontrollsysteme, in öffentlichen Gebäuden nötig.

Es lassen sich bedarfsgerechte Einlasskontrollen oder individuell angepasste Systemlösungen realisieren. So sind mithilfe verschiedener -Zutrittsberechtigungsarten und Kontrollen z. B. Aufenthaltsüberwachungen, Zweipersonen-Zutrittskontrollen, Mehrpersonen-Anwesenheitskontrollen, Zutrittswiederhol- und Doppelbenutzersperren sowie Raumzonenwechselkontrollen realisierbar. Leistungsfähige Software-systeme bieten die Möglichkeiten zur Steuerung und Auswertung der Zutrittskontrolle mit Anbindung an Zeiterfassungssysteme. Neben den Haupteingängen sind auch die Nebeneingänge und Tiefgaragenzugänge so zu sichern und zu überwachen, dass nur Berechtigte Zutritt haben.

Schlösser und Schließanlagen
Verwaltungsangestellte arbeiten häufig mit flexiblen Arbeitszeiten, in Teilzeit oder haben unterschiedliche Zugangsberechtigungen. Alle Räume müssen abschließbar sein, und die Schlösser müssen definierten Sicherheitsstandards entsprechen. Für fast all diese Fälle sind Schließanlagen die richtige Lösung. Es gibt Zentralschlossanlagen, Hauptschlüsselanlagen, kombinierte Hauptschlüssel-Zentralschloss-Anlagen und Generalhauptschlüssel-Anlagen. Die meisten Schließanlagen für Unternehmen und Verwaltungen sind entsprechend den Zugangsberechtigungen hierarchisch aufgebaut: Jeder Mitarbeiter hat einen Schlüssel für sein Büro, Vorgesetzte für ihre Verantwortungsbereiche, und die Unternehmensleitung ist mit dem Generalhauptschlüssel für alle Türen zugangsberechtigt. Die Schließanlagen lassen sich auch mit mechatronischen Schlössern kombinieren. Die meisten Einsteckschlösser für Schließsysteme und Schließanlagen sind für Profilzylinder vorgerüstet, die verschiedenen Angriffs- und Überwindungsmethoden standhalten sollten, wie Nachschließen, Abbrechen.

Bohren, Ziehen´und Säureangriffe
Dagegen helfen unterschiedliche konstruktive Maßnahmen, Schlüsselformen, Nachschließsicherungen und Schutzbeschläge. Namhafte Hersteller bieten zahlreiche mechanische-, mechatronische- und elektronische Schließsysteme für unterschiedliche Anwendungen und für Schließanlagen an. Schließzylinder sollten RAL-geprüft sein, mit VdS Zulassung Klasse B und entsprechen der DIN EN 1303 „Schließzylinder für Schlösser" bzw. DIN 18252 „Profilzylinder für Türschlösser".

Öffentlich und nicht öffentlich
Grundsätzlich sind die öffentlichen Bereiche möglichst klein und übersichtlich einzurichten, und die Trennung zu anderen nicht öffentlichen Räumen und Anlagen muss klar erkennbar und überwachbar sein. Alle Bereiche, die nicht vom Publikum betreten werden sollen, sollten nur mit Schlüsseln oder Codekarten zu öffnen sein. Das gilt auch für Lager-, Technik-, Kopier-, Sozial- und Putzräume sowie Personaltoiletten und Zugänge zur Tiefgarage. Das erleichtert die Überwachung und hilft bei der Absuche nach Betriebsschluss, bei Räumungen oder Bombendrohungen. Sauberkeit und Übersichtlichkeit erleichtern diese Aufgaben. Besucher und Bedienstete sollten je nach Sicherheitsbedürfnis Hausausweise offen tragen, wenn nötig Etagen oder Abteilungen farblich zugeordnet.

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