Gesundheitsökonomie

Studie der BAuA bestätigt hohes Mobbingrisiko am Arbeitsplatz

08.01.2016 -

Die Anzahl der Mobbingfälle am Arbeitsplatz hat in vielen Bereichen deutlich zugenommen. Störungen der Betriebsabläufe, krankheitsbedingte Ausfälle und erhöhte Personalkosten sind die Folgen.

Laut einer Repräsentativstudie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) besteht im Gesundheits- und Sozialwesen ein überdurchschnittlich hohes Mobbingrisiko. Ungeachtet von Geschlecht, Alter, Dauer der Betriebsangehörigkeit, Tätigkeit und Status der beteiligten Personen, haben persönliche Angriffe am Arbeitsplatz, Schikanen, massive Benachteiligungen und soziale Ausgrenzungen durch Kollegen und Vorgesetzte auch in Krankhäusern und Kliniken zugenommen. Im Unterschied zu Meinungsverschiedenheiten und vereinzelten Spannungen stellt sich Mobbing am Arbeitsplatz durch eine gewisse Systematik, Zielgerichtetheit und Dauer von Feindseligkeiten unter Arbeitskollegen dar: Die betroffenen Personen werden diffamiert, isoliert und zermürbt. Die Folgen sind häufig weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten.

Prävention in der Praxis

„Bei so vielen Beschäftigten ist Mobbing nicht immer auszuschließen“, berichtet Bernward Gellenbeck, Personalleiter der St. Augustinus-Kliniken in Neuss. „Dass unsere Gleichstellungsbeauftragte, die auch zum Thema Mobbing ansprechbar ist, jedoch kaum tätig werden muss, halten wir unserer Präventionsarbeit zu Gute: Als Regelwerk für unser Miteinander ist der ,Augustinus-Kodex‘ seit vielen Jahren Ideengeber für fortlaufende unternehmensweite Aktionen, integrative Gesprächs- und Diskussionsforen bis in die einzelne Organisationseinheit. Hinzu kommen systematische Fortbildungsreihen, die speziell unsere Führungskräfte auch dafür sensibilisieren. Unser Ziel: Das Miteinander im Alltag zu fördern, Störungen vor Ort zu erkennen und die Hemmschwelle, das Gespräch zu suchen, so niedrig wie möglich zu halten.“

Konsequenzen und arbeitsrechtliche Schritte

In besonderen Fällen kann es zu rechtlichen Konsequenzen gegen den Mobber kommen: Wenn ein Mitarbeiter einen Kollegen mobbt, greifen – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen (beispielsweise durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) – angemessene Maßnahmen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles können diese von weiteren Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen über Schulungsmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Mitarbeiters reichen. In gut jedem 10. bekannt gewordenen Fall werden Mobber im Betrieb versetzt.

◾ Etwa 8 % der Mobber erhielten als Reaktion auf das Mobbing eine Kündigung.

◾ Sechs von zehn der befragten Opfer gaben an, dass das Mobbing für die Mobber keine Folgen hatte.

◾ Etwa jeder fünfte Betroffene hat keine Kenntnis darüber, ob seitens des Unternehmens aktive Schritte gegen die Mobber eingeleitet wurden. In etwa jedem fünften Fall berichten die Betroffenen von Vor- und Nachteilen für die Mobber aufgrund ihrer Attacken.

Bemerkenswert ist, dass von denjenigen, die Vorteile aus dem Mobbing ziehen konnten, die hierarchisch unter den Gemobbten angesiedelten Personen mit Abstand die häufigste Nennung erzielen. Von ihnen konnte jede/r Dritte von dem Mobbing profitieren, wohingegen von den mobbenden Vorgesetzten bzw. Kolleg/innen nur jede/r Vierte einen Vorteil daraus zog. Auch hier wird deutlich, dass Mobbing als unfaire Karrierestrategie benutzt wird. – Ohne Konsequenzen für die Mobber blieb ihr Handeln insbesondere in der Gruppe der Vorgesetzten: Sie hat mit über 60 % die mit Abstand höchste Quote in dem Bereich „Keine Folgen für die Mobber“.

Ein Vergleich der Folgen für die Mobbingopfer mit denen für die Mobber macht deutlich, dass die Konsequenzen für die Gemobbten in Bezug auf die Arbeitssituation bzw. das Arbeitsverhältnis qualitativ und quantitativ deutlich höher sind. Gleichzeitig gilt aber auch, dass Mobber mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen können, da es durchaus Arbeitgeber gibt, die Konsequenzen für die Mobber aus den Vorfällen ziehen.

Mobbing-Handlungen:

Der schwedische Arzt und Psychologe Prof. Dr. Heinz Leymann klassifizierte die verschiedenen Mobbing-Handlungen in fünf Gruppen.

Angriffe auf Möglichkeiten, sich mitzuteilen:

◾ Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten des Betroffenen ein, sich zu äußern.
◾ Man wird ständig unterbrochen.
◾ Kollegen schränken die Möglichkeiten des Betroffenen ein, sich zu äußern.
◾ Anschreien oder lautes Schimpfen.
◾ Ständige Kritik an der Arbeit.
◾ Ständige Kritik am Privatleben.
◾ Telefonterror.
◾ Mündliche Drohungen.
◾ Schriftliche Drohungen.
◾ Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
◾ Kontaktverweigerung durch Andeutung, ohne dass man etwas direkt ausspricht.

Angriffe auf soziale Beziehungen:

◾ Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.
◾ Man lässt sich nicht ansprechen.
◾ Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
◾ Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, die/den Betroffene/n anzusprechen.
◾ Man wird wie Luft behandelt.

Auswirkung auf soziales Ansehen:

◾ Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
◾ Man verbreitet Gerüchte.
◾ Man macht jemanden lächerlich.
◾ Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
◾ Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
◾ Man macht sich über eine Behinderung lustig.
◾ Man imitiert Gang, Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
◾ Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
◾ Man macht sich über das Privatleben lustig.
◾ Man macht sich über die Nationalität lustig.
◾ Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
◾ Man beurteilt den Arbeitsplatz des Betroffenen in falscher oder kränkender Weise.
◾ Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage.
◾ Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.
◾ Sexuelle Annäherung oder verbale sexuelle Angebote.

Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:

◾ Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
◾ Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
◾ Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
◾ Man gibt ihm sinnlose Aufgaben.
◾ Man gibt ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können.
◾ Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
◾ Man gibt ihm „kränkende“ Aufgaben.
◾ Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn damit in Misskredit zu bringen.

Angriffe auf die Gesundheit:

◾ Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
◾ Androhung körperlicher Gewalt.
◾ Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel, um jemanden einen „Denkzettel“ zu verpassen.
◾ Körperliche Misshandlung.
◾ Man verursacht dem Betroffenen Kosten, um ihm zu schaden.
◾ Man beschädigt Eigentum oder vom Arbeitgeber anvertraute Sachen des Betroffenen.
◾ Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung.

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