Aus den Kliniken

Fusion Gesundheit Nordhessen – Gesundheitsholding Werra-Meißner: Gericht weist Beschwerde zurück

27.01.2011 -

Die Fusion der Gesundheit Nordhessen mit der Gesundheitsholding Werra-Meißner ist vorerst gescheitert: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Gesundheit Nordhessen (GNH) gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom Juni 2009 zurückgewiesen. Damals hatte das Bundeskartellamt den Erwerb der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH durch die Gesundheit Nordhessen untersagt. Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Dagegen hat die GNH nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu erreichen.

Die GNH hatte Ende 2008 den Kaufvertrag für die Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH mit ihren beiden Krankenhäusern in Eschwege und Witzenhausen unterzeichnet und das Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet. Mitte Juni 2009 hatte das Amt den Erwerb mit der Begründung untersagt, die Übernahme durch die GNH würde die im Werra-Meißner-Kreis bereits bestehende marktbeherrschende Stellung der Gesundheitsholding Werra-Meißner verstärken.

Die Kritik richtet sich nach den Worten des GNH-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerhard M. Sontheimer nun insbesondere gegen die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezog, welcher der Rhön-Klinikum AG 2008 die Übernahme des Kreiskrankenhauses Bad Neustadt untersagt hatte. „Die von uns dargelegten Unterschiede zu unserem Fall, insbesondere bei der Festlegung des relevanten Marktes, hat das Gericht nicht berücksichtigt. Ob die zitierte Entscheidung des BGH in unserem Fall so übertragbar ist, bezweifeln wir und möchten dies durch den BGH überprüfen lassen."

Der Aufsichtsratsvorsitzende der GNH, Kassels Bürgermeister Jürgen Kaiser, unterstützt das Vorgehen, eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anzustreben. Die Bildung regionaler Klinikverbünde in kommunaler Trägerschaft stelle eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Sicherung einer flächendeckenden stationären Patientenversorgung auf hohem Niveau dar. Mit der Untersagung durch das Bundeskartellamt würden solche Zu-sammenschlüsse so gut wie unmöglich gemacht. „Viele Kommunen haben damit noch weniger Chancen, ihre Krankenhäuser dauerhaft in kommunaler Trägerschaft zu halten", sagt Kaiser und ergänzt: „Seitens der Bundesregierung wird erwartet, dass sich öffentliche Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Anbietern behaupten. Wenn gleichzeitig eine Bundesbehörde einen sinnvollen Zusammenschluss kommunaler Unternehmen blockiert, ist das mehr als bedauerlich."

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