Gesundheitspolitik

Stellungnahme des DKG zum Kabinettsentwurf des Versorgungsstrukturgesetzes

03.08.2011 -

"Der Regierungsentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz hat das Potential die medizinische Versorgung zu verbessern. Allerdings würde sich die Lage für die Krebspatienten verschlechtern, wenn der Gesetzentwurf so bleibt", mahnte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Kabinett.

Grundsätzlich sei das anvisierte Ziel, die medizinische Versorgung zu sichern, zu begrüßen, erklärte Baum. Insbesondere sei hervorzuheben, dass die von der großen Koalition eingeführte Möglichkeit für die Patienten, bei schweren Krankheitsbildern die ambulanten Leistungen der Krankenhäuser in Anspruch nehmen zu können, auf eine stabilere Grundlage gestellt werden solle.

"Wer kann, der darf" sei ein absolut zu begrüßender Grundsatz für die Zulassung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten zur spezialärztlichen ambulanten Versorgung. Absolut unverständlich sei aber, dass gerade im zentralen Bereich der Krebsbehandlungen die Rechte der Patienten zur Wahl einer Klinik geschmälert und das Spektrum der onkologischen Behandlungen, die eine Klinik durchführen darf, eingeschränkt werde. Hinzu komme, dass ambulante Krebsbehandlungen am Krankenhaus von der Zustimmung der niedergelassenen Ärzte abhängig gemacht werden sollen, kritisierte Baum.

Angesichts von derzeit mehr als einhundert Konkurrentenklagen niedergelassener Ärzte gegen die ambulanten Zulassungen von Kliniken würden die bestehenden onkologischen Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern den Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen können, warnte der Hauptgeschäftsführer der DKG. Baum weiter: "Die Weiterentwicklung hin zu interdisziplinären ambulanten onkologischen Versorgungszentren kann nicht in das Ermessen einzelner niedergelassener Ärzte gestellt werden."

Aus Krankenhaus- und ordnungspolitischer Sicht sei zudem nicht nachvollziehbar, dass die Neugründung bzw. Erweiterung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der Kliniken erschwert werde. MVZ in der Trägerschaft von Kliniken stellten eine sinnvolle Form der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung dar. Die hohe Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser tue der ambulanten Versorgung gut. Die Patienten wollten Hilfen aus einem Guss.

Die vorgesehenen Änderungen der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seien weitgehend zu begrüßen. Der G-BA könne aber nur eine konstruktiv von den Selbstverwaltungsverbänden getragene Organisation bleiben, wenn die Verbände von der Besetzung der Vorsitzendenfunktionen nicht ausgeschlossen würden. Die Vorgaben im Gesetzentwurf, dass der Vorsitzende und die beiden Unparteiischen in den letzten drei Jahren nicht im Gesundheitswesen tätig gewesen sein dürften, widerspreche den Grundprinzipien der Selbstverwaltung, erläuterte Baum.

Der Hauptgeschäftsführer gab zu bedenken, dass die Sicherung der medizinischen Versorgung mit ausreichend verfügbarem und qualifiziertem ärztlichen und pflegerischen Personal stehe und falle. Das Personal zu sichern, könne nur gelingen, wenn attraktive Arbeitsplätze in den Krankenhäusern angeboten werden könnten.

Deshalb müsse die Sicherung des Personals ein zentrales Kernelement der Gesundheitspolitik sein. Baum: "Die Krankenhäuser sehen hier einen zentralen Widerspruch zwischen den gesetzlich vorgegebenen Finanzierungsbedingungen und der tatsächlichen Personalkostenentwicklung. Bereits im laufenden Jahr steigen die Löhne und Gehälter für die eine Millionen Beschäftigten in den Kliniken deutlich stärker als die Preiszuwächse, die für die Häuser zur Verfügung stehen. Die Kliniken erleben zur Zeit einen noch nicht dagewesenen Preisverfall."

Der Hauptgeschäftsführer erläuterte, dass im Jahr 2012 mit nochmaligen deutlichen Erhöhungen der Personalkosten zu rechnen sei. Werde an den auch für das nächste Jahr vorgesehenen Kürzungen zu Lasten der Kliniken festgehalten, drohe sich die finanzielle Lage in vielen Krankenhäusern zuzuspitzen. Noch mehr Kliniken würden in die roten Zahlen getrieben. Baum appellierte an das Parlament, die Kürzungspolitik zu Lasten der Kliniken zu beenden. Milliardenüberschüsse im Gesundheitsfonds und fortgesetzte Kürzungen seien nicht akzeptabel. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei auch die im Gesetzentwurf vorgesehene fünfprozentige Kürzung der Vergütungen der ambulanten Leistungen der Kliniken. Das mache aus dem Versorgungsgesetz ein Kürzungsgesetz zu Lasten der Kliniken.

 

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