Gesundheitsökonomie

DKG und ver.di fordern sichere Personalfinanzierung

13.01.2016 -

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, richtete kürzlich gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di gezielte Forderungen von Trägern und Mitarbeitern der Krankenhäuser an die Politik.

„Die Politik hat Qualität und Patientensicherheit als zentrales Ziel dieser Reform formuliert. Dafür brauchen die Krankenhäuser eine deutlich bessere Personalausstattung und müssen diese auch auf Dauer finanzieren können“, so Reumann. Zur Sicherung des steigenden Personalbedarfs sollten die Krankenhäuser gut bezahlte und attraktive Arbeitsplätze bieten können.

Im krassen Widerspruch dazu stehen viele der vorgesehenen Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung. Die angespannte Personalsituation in den Häusern würde durch die geplante Krankenhausreform nochmals deutlich verschärft werden.

Notwendigen Änderungsbedarf sieht Reumann in nachfolgenden Punkten:

◾ Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Mio. €, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren.

◾ Auch darf die jährliche Preisanpassung (Landesbasisfallwerte) nicht durch neue Deckelungs- und Absenkungsvorgaben belastet werden.

◾ Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in den Vergütungsanpassungen 1:1 abgebildet werden.

◾ Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund von Demografie und Morbidität von den Krankenhäusern zu erbringen sind, dürfen nicht durch überzogene Preisabschläge belastet werden. Die neu vorgesehenen Fixkostendegressionsabschläge von 50 % und mehr gehen zu Lasten des Personalbudgets, das bekanntlich den größten Fixkostenblock bildet.

◾ G-BA-Beschlüsse und Qualitätssicherungsmaßnahmen, die neue Personalvorhaltungen erfordern, müssen durch Zuschläge auf die Fallpauschalen refinanziert werden.

◾ Das Personalförderprogramm muss die zusätzlichen Stellen auch voll finanzieren.

Ohne diese Änderungen des Gesetzentwurfes kann die Personalausstattung nicht verbessert werden. Darin stimmen die Krankenhausträger und die Gewerkschaft ver.di überein.

In der von der Gewerkschaft geforderten Einführung von Personalanhaltszahlen sehen die Träger der Krankenhäuser allerdings kein geeignetes Mittel. Der Personalbedarf lässt sich nicht normativ festlegen und ist von vielen, nur vor Ort einschätzbaren Bedingungen abhängig und kann deshalb nur eigenverantwortlich in den Krankenhäusern festgelegt werden.

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