Gesundheitspolitik

34. Deutscher Krankenhaustag: Unterstützung vom Gesetzgeber gefordert

16.11.2011 -

Anlässlich der Eröffnung des 34. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf waren sich die Spitzen der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag einig: Im Versorgungsstrukturgesetz liegen gute Ansätze. Bei differenzierter Betrachtung ergibt sich aber Diskussions- und Korrekturbedarf.

Irene Maier, Präsidentin des 34. Deutschen Krankenhaustages, würdigte die Zielsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes. Der Gesetzgeber wolle eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Die Zielsetzung sei zu begrüßen, eine gesetzliche Initiative sinnvoll. "Aus Sicht der Pflege ist die Umsetzung jedoch mangelhaft", kritisierte Maier. Das Gesetz ignoriere, dass für eine gute medizinische Versorgung das kooperative Zusammenwirken aller an der medizinischen Versorgung beteiligten Professionen erforderlich sei.

"Dies schließt natürlich auch die Pflege ein - diese aber kommt im Gesetz nicht vor. Anstatt die Grundlage zu schaffen für eine nachhaltig integrierte medizinische Versorgung in Deutschland, zementiert das neue Gesetz die Abgrenzung der Professionen voneinander", führte Maier aus. Den Patienten erweise der Gesetzgeber damit einen Bärendienst, denn Ärzte und Pflegende bräuchten einander, um Patienten bestmöglich versorgen zu können. Hier müsse dringend nachgebessert werden, so die Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Essen.

Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), begrüßte, dass das Versorgungsstrukturgesetz Potenzial habe, die Versorgung der Patienten zu verbessern und durch Etablierung eines eigenständigen spezialärztlichen Versorgungsbereichs die Barrieren zwischen den Sektoren weiter abzubauen. Gleichwohl warnte er davor, gerade für Krebspatienten den Zugang zur spezialärztlichen Versorgung zu erschweren. Krankenhäuser dürfen laut Gesetzentwurf Krebspatienten nur dann versorgen, wenn sie eine Kooperationsvereinbarung mit einen niedergelassenen Facharzt vorweisen könnten.

"Faktisch hat eine solche Regelung nicht die Patientenversorgung, sondern die Interessen der niedergelassenen Ärzte im Blick, die bereits jetzt gegen ambulante Zulassungen der Krankenhäuser klagen", erläuterte Dr. Kösters. Kliniken seien eine tragende Säule in der Versorgung kranker Menschen in Deutschland. Daher sei eine Kernforderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Gesetzgebungsverfahren zum Versorgungsstrukturgesetz die klaffende Finanzierungslücke der Krankenhäuser zu schließen.

Die Krankenhäuser hätten die Krankenkassen mit einer halben Mrd. € unterstützt. Die Summe aller Reserven im GKV-System belaufe sich aktuell auf über 30 Milliarden Euro. "Den Krankenhäusern für ein vollsaniertes GKV-System weitere 600 Mio. € in 2012 abzuziehen, ist nicht sachgerecht. Zudem droht dem stationären Bereich in 2012 eine Kostenunterdeckung von über zwei Mrd. €. Wir fordern den Gesetzgeber eindringlich dazu auf, die im GKV-Finanzierungsgesetz beschlossenen Kürzungen zurückzunehmen", so der DKG-Präsident.

Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) machte deutlich, dass der Gesetzgeber im Versorgungsstrukturgesetz erstmalig die angestrebte Zielstellung nicht durch Regelungen im Finanzierungsbereich lösen wolle, sondern durch um-fangreiche strukturelle Änderungen im Gesamtgefüge der Gesundheitsversorgung. Zielsetzung und Vorgehen seien positiv zu bewerten.

"Allerdings muss mit aller Deutlichkeit festgestellt werden, dass dieses Gesetz den Bereich der stationären Versorgung eindeutig stiefmütterlich behandelt und nach unserer Einschätzung den Titel "Versorgungsstrukturgesetz für Vertragsärzte" tragen müsste", betonte Prof. Weiser. Zudem stelle der Fachkräftemangel für die Krankenhäuser eine zunehmende Herausforderung dar.

Sowohl im ärztlichen Bereich als auch im Pflegedienst blieben eine Fülle von Stellen unbesetzt, 2010 allein 3.800 Vollkraft-Stellen im ärztlichen Dienst. "Im Versorgungsstrukturgesetz finden sich keinerlei Maßnahmen zur Behebung des Ärztemangels im Bereich der stationären Versorgung. Hier hätten wir uns Unterstützung vom Gesetzgeber gewünscht", bemängelte Prof. Weiser.

Heinz Kölking, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), bedauerte, dass trotz differenzierter Zustimmung des VKD zum Versorgungsstrukturgesetz, das Krankenhaus in der weiteren Gestaltung und Sicherung der Versorgungsstrukturen so gut wie gar nicht vorkomme.

"Die Krankenhäuser garantieren in vielen Feldern die Sicherung der Gesundheitsversorgung in unserer Gesellschaft. Dazu gehört natürlich primär die stationäre Versorgung. Dies gilt aber ebenso für die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften, für die Umsetzung des medizinischen Fortschrittes und insbesondere für die Sicherstellung der flächendeckenden Notfallversorgung unserer Bevölkerung. Darüber hinaus sichern Krankenhäuser durch Medizinische Versorgungszentren die fachärztliche Versorgung in vielen ländlichen Regionen", erläuterte Kölking.

Der VKD fordere deshalb die gesundheitliche Versorgung sektorübergreifend zu gestalten und zu sichern. Dazu seien Krankenhäuser zu stärken. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen durch den Ärztemangel und den damit verbundenen eklatanten Kostensteigerungen müssen die den Krankenhäusern zusätzlich auferlegten Belastungen zurückgenommen werden. Die Refinanzierung der Personalkosten muss gesichert werden", forderte Kölking abschließend.

 

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