Gesundheitspolitik

Christliche Krankenhäuser bewerten Beschlüsse zur Krankenhausfinanzierung kritisch

13.06.2012 -

Aus Sicht der Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) werden die heute vom Gesundheitsausschuss des Bundestags beratenen Neuregelungen der Krankenhausfinanzierung einschließlich der anteiligen Refinanzierung der tarifbedingten Personalkostensteigerungen den Erfordernissen nicht gerecht. Trotz des erkennbaren Einlenkens der Politik wird der auf die Krankenhäuser ausgeübte Einspardruck unbeirrt aufrechterhalten.

Der Gesetzesentwurf sieht für das Jahr 2012 die Einführung einer einmaligen Tarifausgleichsrate vor. „Der vorgesehene lediglich hälftige Ausgleich der über die Grundlohnrate hinausgehenden Tarifsteigerungen steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Tarifsteigerungen, mit denen sich die Krankenhäuser aktuell konfrontiert sehen", so der Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (KKVD), Generalvikar Theo Paul. „Angesichts der Milliardenüberschüsse der Krankenkassen ist es nicht gerechtfertigt, einen Abschlag zu Lasten der Krankenhäuser, der zur Vermeidung eines vermuteten Milliardendefizits der Krankenkassen eingeführt wurde, aufrecht zu erhalten", so der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Manfred Witkowski.

Die CKiD halten an der Forderung fest, dass die Grundlohnrate ab 2013 durch den vollen Orientierungswert als Obergrenze für die jährliche Anpassung der Landesbasisfallwerte ersetzt werden muss. Die vorgesehene Regelung dagegen schreibt die Entwicklung der Grundlohnrate als maßgebliche Orientierungsgröße fort. Aus Sicht der CKiD verfehlt dieser Ansatz das Ziel, die Kostenentwicklungen der Krankenhäuser künftig besser zu berücksichtigen. „Drastischer könnte der Widerspruch zu den Ankündigungen der Politik und den Erwartungen der Kliniken im Blick auf die Ablösung der Grundlohnrate durch den Orientierungswert nicht sein", meint dazu Manfred Witkowski.

Die CKiD begrüßen die Absicht, die Abschläge für vereinbarte Mehrleistungen ab 2015 abzuschaffen. Leider wird der auch von der Politik als hochproblematisch erkannte Mechanismus der absenkenden Auswirkungen der Mehrleistungen auf die Landesbasisfallwerte nicht revidiert. Für Generalvikar Paul heißt das: „So werden weiterhin vor allem Grundversorgungskrankenhäuser, die keine wesentlichen Mehrleistungen erbringen, unter den Folgen leiden, ohne ihre sinkenden Erlöse kompensieren zu können."

 

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