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Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) gegründet

20.11.2012 -

Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) gegründet. Zwölf unterschiedliche Akteure aus wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens, u.a. die Bundeszahnärztekammer, Pfitzer Deutschland, die Quintessenz-Verlagsgruppe und die Arbeitsgemeinschaft MEDI Deutschland haben in Berlin das „Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)“ gegründet.
Die Gründungsversammlung wählte einstimmig Helge Sodan, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität und Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, zum Vorsitzenden und Institutsdirektor. „Ziel des DIGR ist es, die erheblichen Überregulierungen im Gesundheitswesen durch wissenschaftliche Arbeit und konkrete praktische Lösungsansätze aufzubrechen“, so Sodan.
„Wir wollen einen entscheidenden Beitrag leisten, Deutschland wieder das leistungsfähige Gesundheitswesen zu verschaffen, das es verdient“, erklärte er. Das Recht bilde nicht nur die Basis aller Prozesse zwischen Ärzten, Patienten, Versicherern und Arzneimittelherstellern, es könne auch einen Rahmen für neue Freiheiten schaffen, die den eingeschnürten Gesundheitsmarkt beleben und sanieren.
Das DIGR wird wissenschaftlich unterstützt von der Freien Universität Berlin.

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