Hygiene

Entgegen jeder wissenschaftlichen Erkenntnis – kommt die Testpflicht im Herbst zurück?

23.08.2022 - Die GesundheitsministerInnen von Bund und Ländern haben abermals zusammengesessen und über den Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) beraten.

Das neue Gesetz soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gültig sein und wiederholt kann aus dem Entwurf und der Diskussion der Politiker herausgelesen werden, dass Antigen-Schnelltests ein wichtiges Instrument in der kommenden Corona-Herbstwelle sein sollen – entgegen jeder bereits gewonnen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnis.

Wer über keinen ausreichenden Impfschutz verfügt (Gültigkeit soll auf drei Monate beschränkt werden – der BÄMI e.V. hat in seiner vorangegangenen Pressemitteilung dazu Stellung bezogen) oder wessen Corona-Infektion bereits zu lang zurück liegt, soll zukünftig erst von der Maskenpflicht in Innenräumen, bei Kulturveranstaltungen oder Restaurantbesuchen befreit sein, wenn ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. Damit setzt die Regierung erneut auf anlassloses Massentesten, obwohl inzwischen mehrfach belegt wurde, wie unzuverlässig und wenig effizient der Einsatz von Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Personen ist. Die Tests weisen eine geringe Sensitivität auf und viele Infektionen bleiben daher unentdeckt.

Dem geringen Nutzen dieser nicht evidenzbasierten Antigen-Schnelltests bei der Pandemiebekämpfung stehen die enormen Steuerausgaben zur Finanzierung gegenüber. Hinzu kommen die dramatischen Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten, die immer wieder im Zusammenhang mit kommerziellen Testzentren aufgedeckt werden. „Wir werden es nicht müde hervorzuheben, wie unzureichend die Aussagekraft, die Qualität und die Überwachung dieser sogenannten Bürgertests ist und wie wenig sie zur Eindämmung der Pandemie beitragen und beigetragen haben“, sagt Prof. Dr. Uwe Groß vom Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. „Und in diesem Zusammenhang betonen wir auch immer wieder, wie vordringlich es ist, den Arztvorbehalt wiederherzustellen. Fachärztlich geleitete Institute und Labore haben ausreichende Kapazitäten, um PCR-Testungen durchzuführen und der weitere Aufbau und Erhalt kostenintensiver, kaum nutzbringender paralleler Teststrukturen (nichtärztliche Testzentren) ist nicht notwendig.“

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