Gesundheitspolitik

Hessens Gesetzliche Krankenkassen fördern Selbsthilfeorganisationen

12.08.2010 -

Die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben über die Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen die Fördermittel für das Jahr 2010 vergeben. Die örtlichen Selbsthilfegruppen stellen dabei die größte Gruppe der Antragsteller. Sie erhalten insgesamt pauschale Fördermittel in Höhe von 513.799,76 €.

Eine Förderung ist möglich, wenn sich die Gruppen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen befassen, sich regelmäßig zu Gesprächen treffen, nicht professionell angeleitet werden und sich ausschließlich aus „Betroffenen" oder deren Angehörige zusammensetzen.
Insgesamt 1.053 Selbsthilfegruppen erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung und haben auf Basis ihrer individuellen Fördermitteilung die Fördergelder bereits erhalten.
Neben den zahlreichen Selbsthilfegruppen erhalten auch 42 Landesorganisationen der Selbsthilfe und 19 Selbsthilfe-Kontaktstellen Fördermittel.
Das Antrags- und Förderverfahren ist transparent gestaltet. Die Zuteilung der Mittel erfolgt in Form einer Grund- und Zusatzförderung. Die Berechnung wird anhand fester Parameter wie Mitgliederzahl, Frequenz der Gruppenarbeit und Raummiete, die für alle Antragsteller in der gleichen Förderebene in der selben Weise angewandt werden, vorgenommen.

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