Gesundheitspolitik

Hygiene in Krankenhäusern und Pflegeheimen verbessern

Selbstverwaltung der Ersatzkassen verabschiedet Resolution zur Krankenhaus

21.11.2017 -

Jährlich erkranken in Deutschland über 400.000 Menschen an einer Krankenhausinfektion, davon 30.000 Menschen an multiresistenten Erregern (MRE) – oft mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.

Deshalb widmet sich die Selbstverwaltung der Ersatzkassen verstärkt dem Problem der steigenden Zahl von Krankenhausinfektionen. Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat nun hierzu eine Resolution mit sieben Forderungen verabschiedet. Darin mahnen die Ersatzkassen u. a. an:

•            mehr Transparenz, z. B. im Rahmen der Krankenhaus-Qualitätsberichte,

•            mehr Aufklärungs- und Informationsarbeit durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),

•            eine Richtlinie mit Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität von Hygienemaßnahmen; erfüllt ein Krankenhaus diese nicht, finden Sanktionen statt; hinzu kommen klare Vorgaben für Screening und Isolation von „Risikopatienten“,

•            Qualitätsindikatoren für die Hygiene, die die Bundesländer bei der Krankenhausplanung berücksichtigen müssen,

•            eine rechtlich bindende Verpflichtung der Länder, die notwendigen Investitionsmittel z. B. für Isolationszimmer bereitzustellen.

„Wir können noch viel tun in Sachen Krankenhaushygiene“, betonte Uwe Klemens, vdek-Verbandsvorsitzender. „Ein Drittel der Infektionen sind auf unzureichende Hygiene im Krankenhaus oder Pflegeheim zurückzuführen und deshalb grundsätzlich vermeidbar. Der Schlüssel zur Lösung der Probleme liegt vor allem in einer verbesserten Hygiene, einer angemesseneren Behandlung von MRE-Patienten und einem Umdenken im Einsatz von Antibiotika.“

Klemens würdigte die zahlreichen Aktivitäten, wie etwa die „Aktion Saubere Hände“, an der sich auch der vdek beteiligt. Ziel der Aktion sei es, die Händedesinfektion in Krankenhäusern zu verbessern, so Klemens. Auch die Bundesregierung habe in den vergangenen Jahren mit dem Infektionsschutzgesetz, der deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie und dem Hygienesonderprogramm eine Reihe von Aktivitäten zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in den Krankenhäusern verabschiedet, welche maßgeblich durch die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanziert würden. Es komme jetzt darauf an, die nach wie vor bestehenden Defizite in der Umsetzung und in der Koordination der verschiedenen Vorsorgemaßnahmen zu beseitigen.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V.

Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Deutschland

+49 30 2 69 31 12 00
+49 30 2 69 31 29 15

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