Gesundheitspolitik

Initiative zur Änderung transplantationsrechtlicher Vorschriften

24.08.2010 -

Seit der ersten Nierentransplantation im Jahr 1963 wurden deutschlandweit 98.951 Organe übertragen. 2009 gab es in Deutschland 1.217 postmortale Organspender und 4.050 Organtransplantationen. Die Zahl der Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, ist jedoch um ein vielfaches höher. Der Mangel an Spenderorganen ist extrem. Jährlich sterben etwa 1.000 Menschen, weil kein geeignetes Organ vorhanden ist. Um die Situation zu verbessern, wird nun eine Initiative gestartet.

Dabei soll es vor allem um die Versorgung mit Spenderorganen und die Wartezeiten gehen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, MdB und der Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss Dr. Rolf Koschorrek, MdB wollen zusammen mit der stellv. Fraktionsvorsitzenden und führenden Gesundheitspolitikerin der FDP im Bundestag, Ulrike Flach, MdB nach der Sommerpause im Bundestag eine Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes ins Leben rufen. Danach sollen alle Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten und einer Intensivstation mit Beatmungsplätzen bundeseinheitlich dazu verpflichtet werden, Stellen bzw. Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten und -assistenten, z.B. aus dem Bereich der Intensivpflege, bereitzuhalten. Die Kliniken sollen die erforderliche Arbeitszeit einräumen und die Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen honorieren.

Ulrike Flach, MdB: "Die zentrale Aufgabe des Transplantationsbeauftragten ist es, den Hirntod eines potentiellen Spenders zu diagnostizieren. Zu den weiteren Kernaufgaben zählt es, mit Patienten, die als potentielle Organspender in Frage kommen, und ihren Angehörigen Gespräche hinsichtlich einer eventuellen postmortalen Organspende zu führen.

Zudem obliegt es den Beauftragten bzw. ihren Assistenten, innerhalb des Krankenhauses für den Informationsfluss zwischen den verschiedenen fachärztlichen und intensivmedizinischen Stationen zu sorgen. Ebenso sind sie für die Kommunikation mit der Koordinierungsstelle für Organtransplantation zuständig, der sie solche Patienten melden, die nach dem Eintritt des Hirntods unter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen, die in dem 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz festgelegt sind, mit einer Organspende einverstanden sind und für eine Organspende in Betracht kommen."

Wolfgang Zöller, MdB: "Befragungen zeigen immer wieder, dass in der Bevölkerung eine positive Einstellung zur Organspende vorherrscht, auch wenn leider immer noch relativ wenige Menschen einen Organspendeausweis besitzen. Es ist davon auszugehen, dass wir in Deutschland deutlich mehr Spenderorgane transplantieren könnten, wenn die Krankenhäuser ihrer Meldepflicht potenzieller Organspender gem. § 11 Abs. 4 des Transplantationsgesetzes im erforderlichen Maße nachkommen würden. Rund 1.350 Krankenhäuser werden durch die Koordinierungsstelle betreut und nur rund 50% von ihnen melden mindestens eine Organspende im Jahr. Schätzungen gehen davon aus, dass bisher nur 40% aller Klinikpatienten, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, als potenzielle Organspender gemeldet werden." 

Dr. Rolf Koschorrek, MdB: "Die Meldung spendefähiger Organe hat für die betroffenen Empfänger eine lebenswichtige Bedeutung und erfordert nicht zuletzt deswegen eine bundeseinheitliche Regelung. Bislang ist die Einsetzung von Transplantations-beauftragten in insgesamt 8 Bundesländern durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt, in anderen gibt es zum Teil Transplantationsbeauftragte auf freiwilliger Basis. So gab es im Jahr 2005 in nur ca. 75% aller Krankenhäuser mit über 100 Betten und Intensivabteilung Transplantationsbeauftragte, für die es allerdings bislang keine einheitliche Aufgabenfestlegung gibt. Aus praktischer Erfahrung ist aber bekannt, dass den Transplantationsbeauftragten dort, wo es sie gibt, zu wenig Zeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht und die Tätigkeit eine hohe Zusatzbelastung bedeutet.

Das Hauptproblem für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben ist es, dass hierfür keine Freistellung erfolgt und Krankenhäuser für die Tätigkeit des Transplantations-beauftragen keine gesonderte Vergütung erhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung für Vergütungszuschläge für Transplantationsbeauftragte und -assistenten, die von der Koordinierungsstelle für die Organtransplantationen zu zahlen sind, wird die Krankenhäuser entlastet."

Mit der Gesetzesänderung wollen die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition eine bundeseinheitliche strukturelle Rahmenbedingung für die im Grundsatz bereits bestehende Verpflichtung der Krankenhäuser zur Meldung von potentiellen Organspenden schaffen. Mit der angestrebten Neuregelung  wird die Zusammenarbeit der Kliniken mit den Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle bundesweit vereinheitlicht und sichergestellt. Es ist eine Verbesserung der organisatorischen Voraussetzungen, um die Fortschritte und Innovationen der Transplantationsmedizin möglichst vielen Betroffenen, die auf ein Spenderorgan warten, zugänglich zu machen. Die Initiatoren von CDU/CSU und FDP sind überzeugt, dass die vorgeschlagenen organisatorischen Neuregelungen für die Krankenhäuser einen Beitrag zur Steigerung der Organspenden leisten.

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