Medizin & Technik

Kardiologen und Chirurgen befürworten G-BA-Beschluss

01.12.2023 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gab am 16. November in einer Pressemitteilung die geplante Mindestmengenlösung für Herztransplantationen bekannt.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) und die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e. V. (DGTHG) begrüßen die Entscheidung. Sie fordern darüber hinaus, endlich die Widerspruchslösung für Organspenden einzuführen.

Spenderherzen sind rar in Deutschland. Auf eine Millionen Einwohner kommen nach aktuellem Stand nur rund zehn Organspender. Mehr als die Hälfte aller Patientinnen und Patienten, die ein neues Herz benötigen, können hierzulande nicht versorgt werden. Entsprechend sollten die wenigen, verfügbaren Spenderherzen von erfahrenen Fachleuten transplantiert werden.

Deshalb legte der G-BA in seiner letzten Sitzung die Leistungsmenge für Herztransplantationen als Mindestmenge fest. Demnach sollen nach einer Übergangszeit ab 2026 nur noch Herzen in Kliniken mit mindestens zehn geplanten Eingriffen transplantiert werden. In einer Pressemitteilung vom 16. November heißt es dazu konkret: „Nur Standorte, die die Mindestmenge nach ihrer in 2025 abzugebenden Prognose voraussichtlich erreichen oder über eine Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Bundeslandes verfügen, dürfen dann grundsätzlich noch Herztransplantationen erbringen.“

Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie ist die Einführung einer Mindestmenge für Herztransplantationen der richtige Weg. „Eine Klinik kann noch so gut ausgestattet sein. Am Ende ist der größte Erfolgsfaktor für eine Herztransplantation die Erfahrung interdisziplinärer und spezialisierter Transplantations-Teams“, weiß Prof. Volkmar Falk, Präsident der DGTHG. „Daher macht es zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten absolut Sinn, diesen höchst anspruchsvollen Eingriff und die aufwendige Nachbehandlung nur von den routiniertesten Kolleginnen und Kollegen vornehmen zu lassen.“

In anderen Ländern wie Spanien ist die Situation der Organverfügbarkeit weniger dramatisch. Dort gilt die Widerspruchslösung: Wer nicht ausdrücklich anderes bestimmt, ist automatisch Organspender. Im Schnitt kommen in solchen Ländern 46 Spender auf eine Millionen Einwohner. Seit Jahren gibt es auch in Deutschland immer wieder den Vorstoß in der Politik, die Widerspruchslösung einzuführen. Bislang ist die Idee an der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag gescheitert. Zuletzt brachte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Lösung im Januar 2020 erfolglos zur Abstimmung. Aktuell setzten sich die Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wieder für die Einführung der Widerspruchslösung ein.

„Wenn wir mehr Leben retten wollen, brauchen wir in unserem Land neben anderen Maßnahmen sicherlich auch die Widerspruchslösung“, sagt Prof. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK). „In Deutschland sind Herz- und Kreislauferkrankungen noch vor Krebs die Todesursache Nummer Eins. Der häufigste Grund für die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus ist die Herzinsuffizienz. Für geeignete Patienten mit ausgeprägter Herzinsuffizienz ist eine Herztransplantation die einzige langfristige Therapie.“

DGK und DGTHG machen sich zusammen mit anderen herzmedizinischen Fachgesellschaften schon seit Jahren für die Widerspruchslösung für Organtransplantationen stark. Zuletzt forderten sie die Bundesregierung zu Beginn des Jahres auf, sie erneut zur Abstimmung zu bringen. Falk: „Es kann noch Jahre dauern, bis Xenotransplantationen und künstliche Herzen ernsthafte Alternativen werden. Viele Patientinnen und Patienten haben diese Zeit nicht.“

Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK)

Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf

+49 211 600 692 150

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