Gesundheitspolitik

Krankenhaus-Strukturgesetz: Kommunale Krankenhäuser in Südhessen nehmen Stellung

24.06.2015 -

Noch ist Zeit: Zwar hat das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhaus-Strukturgesetztes am 10. Juni verabschiedet, jetzt laufen aber die Beratungen in Bundestag und Bundesrat; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch bis Herbst. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Diese Zeit wollen die Geschäftsführer der fünf südhessischen kommunalen Krankenhäuser nutzen, um gemeinsam auf die Brennpunkte der Reform hinzuweisen.

Im Rahmen einer Pressekonferenz bekräftigten Prof. Dr. Steffen Gramminger und Clemens Maurer, Christian Keller, Tobias Bruckhaus, Friedel Roosen und Andreas Schwab, dass dieses Gesetz vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Sie bewerten es als eine Reform gegen Patienten, Mitarbeiter und Krankenhäuser. „Entgegen den Ankündigungen, das neue Gesetz würde Milliarden in den Krankenhausbereich spülen, mehr Pflegekräfte könnten eingestellt und die Qualität insgesamt erhöht werden, geht es tatsächlich um Mittelkürzungen. Die wirklichen Probleme werden nicht angefasst, geschweige denn gelöst.“

„Die Länder bezahlen nach dieser Reform weniger Geld. Die Krankenhäuser, die mehr leisten, sollen darauf statt drei künftig fünf Jahre lang Mehrleistungsabschläge abführen und diese Abschlagshöhe wird auch noch auf weit über 25 Prozent erhöht. Gestrichen wird dafür der Versorgungszuschlag in Höhe von 0,5 Milliarden Euro. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat errechnet, dass mit dieser Gesetzesreform den Krankenhäusern insgesamt ab 2017 eine Milliarde Euro jährlich entzogen wird“, führt Clemens Maurer vom Klinikum Darmstadt aus. „Die Zahl der Krankenhäuser, die rote Zahlen schreiben, wird so zwangsläufig wieder ansteigen. Mit solchen finanziellen Rahmenbedingungen sind Krankenhäuser nur zu Lasten von Patienten und Mitarbeitern wirtschaftlich zu führen.“

„Die Krankenhäuser in Deutschland brauchen ein Gesetz, das Zukunftsfähigkeit nicht bestraft, sondern belohnt“, sagt Christian Keller von den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg. „Zukunftsfähigkeit bedeutet Investitionen. Der Investitionsstau an deutschen Kliniken ist ebenso bedeutsam wie sprichwörtlich, wir sprechen hier von bundesweit etwa 6 Milliarden Euro, von denen nur die Hälfte überwiesen wird. Ich sage eines ganz deutlich: Es wird schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den Ausbau von Bestandsgebäuden, von Patientenzimmern und natürlich auch moderner Medizintechnik ausschließlich aus laufenden Betriebsergebnissen zu finanzieren. Die chronische Unterfinanzierung von Investitionen in Kliniken und Krankenhäusern muss ein Ende haben.“

„Ein dritter Brennpunkt ist die ungelöste Preis-Tarif-Schere. Die Tariflöhne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigen schneller als die Preise, die wir für unsere Leistungen erhalten. So geht die Schere von Jahr zu Jahr weiter auf. Die Unterfinanzierung liegt bundesweit ab 2015 bei jährlich 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das heißt für uns alle: die Personaldecke wird weiter ausgedünnt“, darauf weist Tobias Bruckhaus von der Kreisklinik Groß-Gerau GmbH hin.

Friedel Roosen vom GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH nennt als vierten Brennpunkt: „Ungelöst bleibt mit diesem Gesetzesentwurf auch die Unterfinanzierung der ambulanten Notfälle. Die Kassen zahlen uns 33 Euro pro Patient – dem stehen uns Kosten von 120 Euro gegenüber. Das heißt, wir zahlen bei jedem Notfallpatienten 88 Euro drauf. Dabei können und wollen wir auf die Notfallbehandlung nicht verzichten. Krankenhäuser versorgen mehr Notfälle als niedergelassene Ärzte – zu deutlich schlechteren Konditionen.“

„Schon heute klagen Patienten und Krankenhauspersonal über die wuchernde Bürokratie. Diese wird mit dem neuen Krankenhaus-Strukturreformgesetz weiter zunehmen“, beklagt Andreas Schwab vom Gesundheitszentrum Odenwaldkreis einen fünften Punkt. „Ressourcen werden so verschwendet, das Personal wird mit ausufernden Dokumentationsaufgaben belastet – dies alles ist Zeit, die für die Patienten fehlt.“

„Auch die angekündigte Qualitätsoffensive kann damit nicht gelingen“, führt Prof. Dr. Steffen Gramminger vom Klinikum Darmstadt aus. „Wer noch mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung will, kann nicht gleichzeitig ignorieren, dass dafür die finanzielle Basis geschaffen werden muss. Und der muss auch für ein vernünftiges Arbeitsumfeld und für Rahmenbedingungen sorgen, die ausreichend qualifizierte Fachkräfte hervorbringen. Schon heute wird die Qualität der Krankenhäuser umfangreicher kontrolliert als in allen anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung.“

„Das neue Gesetz will massiv Mehrleistungen bestrafen, die zudem als nicht medizinisch, sondern wirtschaftlich verursacht verunglimpft werden. Auf diese sollen jahrelange Preisabschläge erfolgen. Mit dieser vorgesehenen gesetzlichen Regelung wird das Morbiditätsrisiko auf die Leistungserbringer übertragen: wir müssen – Demographie bedingt – Mehrleistungen zum „halben Preis“ erbringen. Das trifft leistungsstarke Krankenhäuser besonders und führt den ebenfalls geplanten Qualitätswettbewerb mit Mindestmengen ad absurdum und erstickt ihn im Keim“, fassen die Geschäftsführer ihren Unmut zusammen. Alle vorgesehenen Regelungen zur Steuerung der Leistungsmengen stellen für sie faktische Leistungsbremsen und damit eine Deckelung des Krankenhausbudgets dar. „Der Gesetzesentwurf ist absolut enttäuschend. Das Ziel des Gesetzes, eine flächendeckend sichere und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung, wird damit noch schwieriger zu realisieren als bisher. Eine gute und beste Gesundheitsversorgung braucht entsprechende Rahmenbedingungen und motivierte Menschen, die sich wertgeschätzt fühlen und in diesen Rahmenbedingungen gut arbeiten können. Kontrollen, Strafen und Mittelkürzungen sind da kontraproduktiv“, so das Fazit.

Die Geschäftsführer der kommunalen Krankenhäuser unterstützen die bundesweite Protestaktion von Verdi, die auf die Unterbesetzung der Pflege abzielt. „Aber es geht um viel mehr als die Unterbesetzung in der Pflege.“

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