28.10.2019 • News

KVWL-Förderverzeichnis: 100. Förderung genehmigt

Seit 2015 vergibt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) über das Förderverzeichnis finanzielle Förderungen an Ärzte, die sich in einer von Unterversorgung bedrohten Region niederlassen. Im Herbst dieses Jahres hat der KVWL-Vorstand nun die 100. Förderung dieser Art genehmigt. „Mit dem Förderverzeichnis ist es uns in den letzten Jahren gelungen, die ärztliche Versorgungssituation in verschiedenen Städten und Gemeinden in Westfalen-Lippe zu stabilisieren und zu verbessern“, erklärt Dr. Gerhard Nordmann, 1. Vorstandsvorsitzender der KVWL.

Das Förderverzeichnis ist ein Frühwarnsystem, mit dem aufgezeigt wird, wo in Westfalen-Lippe perspektivisch Probleme bei der ambulanten Versorgung eintreten könnten. Hierfür sind sowohl die Versorgungsdichte mit ambulant tätigen Medizinern in einer Region als auch ihre Altersstruktur von Bedeutung. Steht eine Gemeinde auf dem Förderverzeichnis können Ärzte, die sich dort niederlassen oder einen Arzt anstellen wollen, beim Vorstand der KVWL eine Förderung beantragen. Zu den Fördermöglichkeiten zählen vor allem Kostenzuschüsse zum Praxisaufbau oder zur Praxisübernahme.

Während die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe das Förderverzeichnis anfänglich fünf Gemeinden umfasste, sind aktuell rund 31 Städte, Stadtteile und Gemeinden darauf gelistet. „Der demographische Wandel ist auch in der Ärzteschaft deutlich spürbar. Zugleich entscheiden sich immer weniger junge Mediziner für die Niederlassung in der ambulanten Versorgung. Dies spiegelt sich auch in unserem Förderverzeichnis wieder“, erklärt Dr. Nordmann. „Unser Ziel ist es daher, flexibel Anreize zu schaffen, um die Niederlassung oder Anstellung von Ärzten genau dort zu unterstützen, wo es am dringendsten erforderlich ist.

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