Gesundheitspolitik

MDS: Prüfungen von Krankenhausabrechnungen in vollem Umfang erhalten

12.10.2011 -

Der MDS (Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes) reagiert ablehnend auf das Konzept der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Neureglung zum Prüfprozedere von Krankenhausabrechnungen.

„Das eigentliche Problem bei den Krankenhausabrechnungen ist die große Zahl von Falschabrechnungen, nicht die Zahl der Prüfungen", so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) zu Vorschlägen, mit denen die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Zahl der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschränken will.

Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung zum Thema „Krankenhausabrechnung im Fokus" hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 11. Oktober unter anderem ein neues Konzept zum Prüfprozedere von Krankenhausabrechnungen vorgestellt. „Die vorgeschlagenen Neuregelungen zielen primär darauf, die Zahl der geprüften Fälle zu reduzieren, indem Hürden aufgebaut und Aufwände der Prüfungen auf den MDK verlagert werden sollen", so Pick.

„Damit lenkt die DKG vom eigentlichen Problem mangelnder Abrechnungsqualität in Krankenhäusern ab!" Dabei hatte u.a. der im April veröffentlichte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes gezeigt, dass die Krankenkassen durch Korrektur falscher Abrechnungen Ausgaben von ca. 875 Mio. Euro vermeiden.

Die DKG fordert, den Aufwand der Prüfungen für den MDK durch zusätzliche Anzeige- und Abstimmungspflichten zu erhöhen und zugleich enge Fristen für die Bearbeitung festzulegen. Außerdem sollen die Prüfungen grundsätzlich im Krankenhaus stattfinden. „Dies zeigt, dass es der DKG letztlich nur darum geht, die Zahl der Abrechnungsprüfungen durch formale Hürden zu begrenzen", so Pick. „Angesichts der Höhe des Rückforderungspotenzials, das die MDK-Abrechnungsprüfungen jährlich zutage fördern, ist die DKG gefordert, in den Krankenhäusern für eine bessere Abrechnungsqualität zu sorgen, anstatt immer neue Vorschläge zu machen, wie die Abrechnungsprüfungen eingeschränkt werden können".

 

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