Aus den Kliniken

Strafverfahren gegen Prof. Dr. Sabine Däbritz eingestellt

Stellungnahme des Universitätsklinikums Münster

03.07.2012 -

Das Landgericht Münster hat das Strafverfahren gegen Prof. Dr. Sabine Däbritz und ihren Lebensgefährten heute gegen Auflagen eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch für Frau Däbritz. Insbesondere unterscheidet das Gericht bei der Geldauflage nicht zwischen dem geständigen Lebensgefährten von Frau Däbritz und ihr selbst. „Man hätte sich für das Verfahren ein anderes Ende gewünscht. Die Zielsetzung des UKM war und ist eine transparente und umfassende Aufklärung", sagt der Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Direktor des UKM, Prof. Dr. Norbert Roeder.

Drei voneinander unabhängige Gutachterinstanzen, u.a., die 2008 vom Wissenschaftsministerium angesetzte Expertenkommission und der jetzt vom Landgericht beauftragte Gutachter - wir sprechen über sieben unterschiedliche ärztliche Gutachter - sind zum gleichen Ergebnis gekommen: Die von Frau Däbritz erhobenen Vorwürfe wurden fast vollständig entkräftet. „Frau Däbritz scheint jeden einzelnen Fall anders wahrzunehmen, ihre Einschätzung wurde allerdings von den Experten widerlegt", erklärt Roeder. „Die Entscheidung, den vom Gericht bestellten und vier Tage lang angehörten Gutachter nun plötzlich aus formalen Gründen für befangen zu erklären, ist für uns nicht nachvollziehbar."

„Ich möchte noch einmal festhalten, dass am Universitätsklinikum Münster medizinische Leistungen auf qualitativ sehr hohem Niveau erbracht werden. Dies ist objektiv nachweisbar und das lassen wir uns auch nicht kaputtreden."

Die durch die Rufmordkampagne gesäten Zweifel wurden bereits vor vier Jahren komplett ausgeräumt, und es ist wohl keine Klinik so umfassend untersucht worden wie das UKM. Die Untersuchungen haben die Qualität am UKM bewiesen", betont der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Norbert Roeder. „Medizin ist nicht schwarz-weiß. Es gibt häufig unterschiedliche Behandlungswege für eine Erkrankung. Menschen sind eben keine Maschinen."

Entscheidend für den Ärztlichen Direktor ist in diesem Kontext jedoch: „Man muss sich vor falschen und anonymen Anschuldigungen, wie bei dieser Ruf-mordkampagne schützen können. Gerade dann, wenn denunzierende und falsche Aussagen zur Leistung eines Krankenhauses oder auch zu anderen Sachverhalten gemacht werden. Nach dem Verlauf der Hauptverhandlung sind wir mehr denn je der Meinung, dass Frau Däbritz gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten das UKM und insbesondere die Herzchirurgie und deren Leiter aus Rache für ihre Kündigung massiv schädigen wollte. Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das Universitätsklinikum Münster, insbesondere in die Herzchirurgie, ist mit der beispiellosen Rufmordkampagne erschüttert worden. Darunter haben viele Menschen, Patientinnen und Patienten nebst ihren Angehörigen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKM zu Unrecht gelitten."

 

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