Aus den Kliniken

Universitätsmedizin und Marburger Bund einigen sich auf vorläufige Tarifvereinbarung

21.11.2013 -

Die Universitätsmedizin Mainz und der Marburger Bund haben sich am Dienstag, den 19. November 2013 nach intensivem und kontroversem Diskurs auf eine vorläufige Tarifeinigung verständigt. Beide Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 02.12.2013 vereinbart. Der neue Haustarifvertrag für die Ärzte in der Patientenversorgung, so ist der vorläufigen Tarifvereinbarung zu entnehmen, soll rückwirkend zum 01. Juli 2013 in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis Ende Dezember 2014.

Der Medizinische Vorstand und Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer und der Kaufmännische Vorstand und Verhandlungsführer, Götz Scholz, sind sich darüber einig, dass es für die Universitätsmedizin zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedeutsam ist, dass mit dieser tarifvertraglichen Gestaltung eine Streiksituation abgewendet werden konnte und damit die medizinische Versorgung ohne Unterbrechung gewährleistet bleibt. „Einen Streik wollten wir unbedingt vermeiden. Das hätte uns gelähmt", so der Kaufmännische Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Götz Scholz, und ergänzt: „Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss bewegen wir uns definitiv an der Grenze der betrieblichen Erträglichkeit."

„Die Laufzeit des neuen Haustarifvertrags für Ärzte der Universitätsmedizin Mainz von 18 Monaten - rückwirkend vom 01. Juli 2013 bis Ende Dezember 2014 - bietet der Universitätsmedizin Planungssicherheit. Damit ist die Fortsetzung des wirtschaftlichen Konsolidierungskurs besser steuerbar", unterstreicht der Medizinische Vorstand und Vorstandsvorsitzende, Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer.

Die wichtigsten Verhandlungseckpunkte des neuen Tarifvertrages Ärzte im Einzelnen:

  • Laufzeit: 01.07.2013 bis 31.12.2014
  • Anhebung der Tabellenentgelte ab dem 01.07.2013 um 3,0 %
  • Anhebung der Tabellenentgelte ab dem 01.04.2014 um weitere 2,2 %
  • Der Zuschlag für Nachtarbeit wird ab dem 01.01.2014 von 20:00 bis 6:00 Uhr gewährt (bislang von 21:00 bis 6:00 Uhr). Ebenfalls ab 01.01.2014 wurde ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf das individuelle Stundenentgelt vereinbart (bisher in Höhe von 20 %)
  • /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; mso-bidi-font-size:14.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-bidi-language:TH;} Etablierung einer neuen Gehaltsstufe in der Tabellenstruktur: Langjährig als Facharzt beschäftigte ärztliche Mitarbeiter erhalten rückwirkend ab 01.07.2013 –unter Vorbehalt- eine weitere Entgeltperspektive durch die Einführung einer 6.
  • Während der Nachtarbeit und der Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst erbrachte Arbeitsstunden werden ab 01.01.2014 zusammengefasst. Aus der zusammengefassten Stundenzahl ergeben sich zusätzliche Urlaubstage. Für jeweils 150 Stunden wird ein Urlaubstag gewährt. Hier sind bis zu vier Zusatzurlaubstage möglich.

 

 

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