Gesundheitsökonomie

VPKA Bayern fordert Ende der Spaltungstendenzen

Verband betont Stellung der Privatkliniken in der Pandemie

14.12.2021 - „Wir erleben leider immer wieder, dass privat getragene Kliniken sich unfairen und haltlosen Vorwürfen gegenübersehen.

Auch jetzt, in einer Hoch-Phase der Pandemie, in der eigentlich größtmöglicher Zusammenhalt gefragt wäre, sind wir mit bewussten Spaltungsversuchen konfrontiert. Dies können und wollen wir nicht unkommentiert lassen“, sagt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin beim Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA).

„Es gibt immer wieder Medienberichte, sogar in seriösen Medien, in denen die Rede davon ist, dass sich Spezialkliniken während der Pandemie ihrer Verantwortung entziehen und sich stattdessen durch lukrative, aber angeblich medizinisch nicht notwendige Eingriffe bereichern würden, während die Maximalversorger über die Belastungsgrenzen hinaus gefordert sind“, führt Stenger aus. Der VPKA, der bayernweit rund 170 privat getragene Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen mit knapp 29.000 Betten vertritt, stellt sich ganz klar gegen provokante Aussagen wie diese. „Solche Behauptungen sind eine Hetze gegen die Privatkliniken und schlichtweg falsch. Tatsächlich stehen die Spezialkliniken auch und gerade während der Corona-Pandemie im Rahmen des fachlich Möglichen jederzeit zur Verfügung, um die Maximalversorger und Häuser der 2. und 3. Versorgungsstufe zu entlasten - und zwar genau so, wie es im Krankenhausplan des Freistaates Bayern vorgesehen und gefordert ist“, stellt sie klar.

Immerhin gebe es aktuell einen „kleinen“ bayerischen Rettungsschirm, indem sog. Freihaltepauschalen für 5% der Planbetten eines im Krankenhausplan geführten Krankenhauses bezahlt werden, wenn ein Krankenhaus zur Freihaltung von Versorgungskapazitäten verpflichtet wird.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 zwar ebenfalls die vehement geforderten und in den letzten Pandemiewellen bewährten Ausgleichszahlungen wieder eingeführt. Jedoch erhalten nur solche Kliniken Ausgleichszahlungen, die an der Notfallversorgung teilnehmen bzw. eine Versorgungsstruktur aufweisen, die einer Teilnahme an der Basisnotfallversorgung entspricht. Das hat in Bayern zur Folge, dass zum Beispiel Fachkliniken zwar Betten freihalten müssen, jedoch hierfür aus dem Bundesrettungsschirm regelhaft keine Ausgleichszahlungen erhalten. Fazit: hier handelt es sich um eine vor dem Hintergrund der Pandemiebewältigung getroffene, jedoch kontraproduktive Regelung!

Kontakt

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Kreillerstraße 24
81673 München
Deutschland

+49 89 57 30 99

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