Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

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Verpasste Gelegenheit

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßt grundsätzlich die Ansätze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im vom Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz (DigiG).

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DGIM begrüßt BMG-Entwurf zum Digital-Gesetz

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Referentenentwurf zum Digital-Gesetz die Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent vorantreibt und erkennbar an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichtet.

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Digitalisierung in der Inneren Medizin: Was kann die „App auf Rezept“ leisten?

Seit etwas mehr als einem Jahr ist es möglich, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept zu verordnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie als Medizinprodukte mit CE-Zertifikat zugelassen sind und bereits einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung der Patientenversorgung nachgewiesen haben oder dies innerhalb eines Jahres wahrscheinlich ist. In diesem Fall erhalten sie eine vorläufige Zulassung. Doch wie steht es um den tatsächlichen Nutzen in der Praxis?

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