Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Studie zu Krankenhausabrechnungen vorgestellt. Sie wurde von der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der DKG erhoben.
Präsentiert wurde die Studie auf der DKG - Informationsveranstaltung "Krankenhausabrechnungen im Focus". Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft fasst den Inhalt des Gutachtens zusammen: "Die Kritik der Krankenkassen an den Krankenhausabrechnungen kann endgültig als substanzlos und widerlegt bezeichnet werden."
Das vorgelegte Gutachten zeige, erläuterte Baum, dass der überwiegende Teil der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) sich gar nicht auf die sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung, sondern auf die nachträgliche Infragestellung der von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung erbrachten medizinischen Leistungen beziehe.
Auch BDO komme zu dem Ergebnis, dass die Kassen die Krankenhäuser zu einer vorschnellen Patientenentlassung zwingen wollten, was "blutigen" Entlassungen gleichkäme. Baum beschrieb, welche konkreten Auswüchse das Zusammenstreichen von geleisteter stationärer Patientenversorgung annehmen könne: "Meist viele Wochen später entscheidet ein MDK-Prüfer anonym am Schreibtisch, dass z. B. eine ältere Frau nicht wegen Herzinsuffizienz hätte behandelt, sondern stattdessen entlassen oder der Versuch, den Fuß einer Patientin zu retten, zugunsten einer frühen Amputation hätte aufgegeben werden müssen. Diese und viele weitere gravierenden Fälle höchst zweifelhafter Prüfungen liegen in den Kliniken massenhaft vor."
Die Studie der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zum Abrechnungsverhalten der Krankenhäuser belegt:
Um den Kassen einen sachlicheren Austausch mit den Krankenhäusern zu ermöglichen, habe die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, der neue Regelungen zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen nach 275 ff SGB V vorsehe, berichtet der Hauptgeschäftsführer.
Die DKG schlage darin u.a.
vor, das Prüfverfahren nach dem vom Bundesozialgericht in 2010 entwickelten "Grundsatz der Waffengleichheit" fair auszugestalten. Dazu gehörten insbesondere auch klare zeitliche Vorgaben für Durchführung und Abschluss der Prüfungen und der persönliche Dialog zwischen MDK-Prüfern und Krankenhausärzten.
Zudem müsse gesetzlich klarer geregelt werden, dass die Kassen noch offene Prüfungsfälle nicht mit unbeanstandet erbrachten Leistungen verrechnen dürften. Baum: "Die DKG appelliert an den Gesetzgeber sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgesehenen Einzelfallprüfungen nicht als Institut zur Beschneidung von medizinisch notwendigen Leistungen missbraucht werden."
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