Gesundheitsökonomie

Gemeinsamer Bundesausschuss: Therapeutische Augenlaser-Behandlung

27.09.2012 -

Gemeinsamer Bundesausschuss: Therapeutische Augenlaser-Behandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass unter der Voraussetzung, dass entsprechende Therapiealternativen versagt haben, die therapeutische Laserbehandlung bestimmter Augenerkrankungen künftig von den Krankenkassen gezahlt werden müssen. Von der Entscheidung profitieren Patienten, die z.B. unter starken Schmerzen bzw. Störungen durch Hornhautnarben oder Hornhauttrübungen leiden und deren Lebensqualität durch Anwendung der sog. Phototherapeutischen Keratektomie (PTK) deutlich verbessert werden kann. Dagegen werden Augenlaser- Behandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit auch in Zukunft nicht von den Kassen bezahlt. Der Beschluss wurde jetzt dem BMGS zur Prüfung vorgelegt.

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