Vdek: Schneller zum Arzttermin
26.09.2019 -
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollten seit 1. Mai schneller als bisher einen Termin beim Haus-, Facharzt oder einem Psychotherapeuten bekommen. Denn viele Regelungen des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind bereits am 1. Mai in Kraftgetreten, teilte der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit.
„Die mit dem TSVG verbundenen Neuerungen müssen zeitnah zu einer besseren Versorgung der gesetzlich Versicherten führen. Lange Wartezeiten beim Arzt sollten dann der Vergangenheit angehören“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
So bauen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ihr Angebot deutlich aus. Seit 1. Mai vermitteln die Servicestellen zusätzlich zu den Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten auch Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten, inklusive der Gesundheitsuntersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen). Und bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen erhalten Patienten jetzt schneller einen Termin – und zwar innerhalb von zwei anstelle von bislang vier Wochen.
Niedergelassene Ärzte sind zudem verpflichtet, seit 1. Mai die Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche auszuweiten. Zudem können Hausärzte ihren Patienten ab diesem Datum dringende Facharzttermine vermitteln. Weiterhin sieht das TSVG vor, dass bestimmte Facharztgruppen, die kurzfristig festgelegt werden, von August an mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Termine anbieten müssen.
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