IT & Kommunikation

Telemedizin – Rechtliche Problemfelder sowie Lösungsvorschläge

13.12.2010 -

Die Initiative Gesundheitswirtschaft (IGW), ein Verein mit namhaften Mitgliedern aus der Gesundheitsbranche (Krankenhäusern, Firmen der Medizintechnik, der IT und der Pharmaindustrie), engagiert sich für den breiten Einsatz moderner Technik in der Medizin. Telemedizin hat dabei einen herausragenden Stellenwert, ist aber bislang außerhalb von Pilotprojekten und den Vereinbarungen der Integrierten Versorgung in Deutschland noch nicht Teil der Regelversorgung.

Rechtliche Unsicherheiten und Einschränkungen durch das Berufs- und Standesrecht sowie des Datenschutzes und die noch unzureichenden Abrechnungsmöglichkeiten behindern bislang die breite Anwendung telemedizinischer Lösungen. Ein von der Initiative in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten benennt im Einzelnen die Problemfelder und die notwendigen Regelungen. Bei einer Podiumsdiskussion in Berlin wurden die Hauptforderungen von IGW-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jörg Debatin erläutert:

  • Auf berufsständischer Ebene wird eine Neuregelung des Verbots der „ausschließlichen Fernbehandlung“ gemäß § 7 Abs. 3 MBO-Ä angestrebt, da dieses Verbot für Telemonitoring, Teleradiologie und -pathologie nicht mehr zeitgemäß ist.
  • Telemedizin soll in den Bereichen, in denen sie sich schon bewährt hat, als medizinischer Standard definiert bzw. in bestehende medizinische Standards integriert werden, um Haftungserleichterungen sowie Durchführungssicherheit zu erreichen – auch dies ist eine berufsständische Aufgabe.
  • Die Abrechnungsmöglichkeiten telemedizinischer Leistungen sollen durch die Aufnahme in den Katalog der DRG und des EBM sowie in der GOÄ sichergestellt werden – hier ist die Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss entscheidend. Die deutlichen medizinischen und wirtschaftlichen Vorteile vieler telemedizinischer Anwendungen sollten diese Prüfung erleichtern.
  • Insbesondere bei der Teleradiologie und -pathologie ist ein abrechenbares Ärztesplitting zuzulassen. Die bislang vorgeschriebene persönliche Leistungserbringungspflicht des Arztes im Rahmen einer Behandlung ist gerade bei der Telemedizin nicht mehr zeitgerecht.
  • Der Datenschutz und die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht sind dem technischen Fortschritt anzupassen. Auf Bundesebene ist Telemedizin durch klare Richtlinien zur Durchführung des Datenschutzes für Anwender und Patienten klarer, sicherer und handhabbarer zu gestalten.

Das Rechtsgutachten „Telemedizin – Rechtliche Problemfelder sowie Lösungsvorschläge“ ist im Internet unter www.initiative-gesundheitswirtschaft. org veröffentlicht worden.

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