14.02.2022 • News

DKG zu den Ergebnissen des „DigitalRadar Krankenhaus“

Zur ersten Online-Erhebung zur Evaluierung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:

„Mit der Veröffentlichung erster Ergebnisse aus der Erhebung des digitalen Reifegrades deutscher Krankenhäuser bestätigt sich, dass die Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nun konsequent umgesetzt werden muss.

Neben einer soliden Positionierung im internationalen Vergleich wird auf Basis dieser von 91 Prozent aller deutschen Krankenhäuser erhobenen Daten deutlich, dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für Digitalisierung inzwischen in der Mehrheit der Krankenhäuser vorliegt.

Bei der digitalen Einbindung der Patientinnen und Patienten („Patientenpartizipation“) in den Behandlungsprozess weist das DigitalRadar noch erheblichen Nachholbedarf aus. Hier warten die Krankenhäuser auf die Bewilligung von über 1.000 Förderanträgen zum Aufbau von Patientenportalen durch das Bundesamt für soziale Sicherung. Die DKG hatte in der Vergangenheit auf eine zügige Abarbeitung gedrängt. Die Ergebnisse der Reifegradmessung haben die Dringlichkeit noch einmal bestätigt. 

Wichtig ist, dass nun transparent mit den detaillierten Auswertungsergebnissen der Befragung umgegangen wird und diese auch den Bundes- und Landesverbänden der Krankenhäuser zugänglich gemacht werden, um sie im Rahmen gesetzlich übertragener Aufgaben bei der Digitalisierung des Krankenhausbereichs berücksichtigen zu können.

Dass sich die Bewilligung der Fördermittel nun noch weit in das Jahr 2022 hineinziehen wird, erschwert die ohnehin prekäre Situation der Krankenhäuser im Kampf um entsprechende Ressourcen weiter. Krankenhäuser waren gezwungen, teils in wenigen Wochen ihre Bedarfsanmeldungen bei den zuständigen Stellen der Länder einzureichen. Insofern erwarten die Krankenhäuser nun zurecht, dass die Bewilligung der beantragten KHZG-Fördermittel deutlich an Fahrt gewinnt. Die zur Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendige Zeit schrumpft immer weiter zusammen.

An der Sanktionsverpflichtung ab dem Jahr 2025 kann der Gesetzgeber unter diesen Umständen nicht festhalten.“

 

 

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