Aus den Kliniken

Ermittlungsverfahren am Universitätsklinikum in Münster eingestellt

07.05.2011 -

Ermittlungsverfahren am Universitätsklinikum in Münster eingestellt. In dem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Hans H. Scheld, Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie des Universitätsklinikums in Münster (UKM), sind auch die drei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen noch ausstehenden Gutachten von Sachverständigen aus Göttingen und Heidelberg eingegangen.

Neben den bereits vorliegenden zehn Gutachten, die von einer Gutachterkommission bestehend aus vier Professoren bereits erstattet worden waren, kommen auch diese Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine fehlerhafte ärztliche Behandlung gegeben hat. Vielmehr wird den Ärzten der Herz-Thorax-Chirurgie in Münster attestiert, dass sie in allen Punkten hervorragende Arbeit geleistet haben. Insbesondere die gutachterliche Stellungnahme zu dem Fall einer Herztransplantation Mitte des Jahres 2007, bei der im November 2007 wegen nachträglich auftretender Komplikationen ein Patient verstarb ist deutlich. Mehrfach finden sich in dem Gutachten Formulierungen wie: „Korrekte Entscheidung, regelrecht durchgeführte Eingriffe.“

Soweit durch die anonymen Anzeigen auch der Vorwurf einer unzureichenden Dokumentation der Operationen erhoben worden ist, bescheinigt dieses Gutachten einen „insgesamt bemerkenswert gut dokumentierten Krankheitsverlauf aus dem sich aus Sicht des Gutachters keinerlei Hinweise auf Behandlungsfehler entnehmen lassen.“

Auch der Vorwurf, dass möglicherweise Ärzte mit nicht ausreichender Erfahrung den Eingriff durchgeführt hätten, wird von dem Gutachter zurückgewiesen. Hierzu führt das Gutachten u. a. aus: „Alle größeren Eingriffe wurden von Oberärzten der Klinik durchgeführt. Der Vorwurf, dass hier unerfahrene und damit potentiell inkompetente Chirurgen und Ärzte handelten, ist sicher nicht berechtigt und ist eine anmaßende, haltlose Unterstellung.“

„Da nunmehr alle 13 Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis kommen, dass ärztliches Fehlverhalten nicht vorgelegen hat, hat die Staatsanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren gegen Universitätsprofessor Dr. Hans H. Scheld am gestrigen Tage förmlich eingestellt“, erklärte Oberstaatsanwalt Schweer.

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