Hartmannbund: Neue EU-Verordnung verletzt nationale Rechtsnormen
Die neue EU-Verordnung verletze nationale Rechtsnormen und drohe das ärztliche Berufsgeheimnis und die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses einerseits und den Prozess der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem andererseits zu gefährden, sagt der Hartmannbund.


Der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein, Dr. med. Stefan Schröter, der zugleich Stellvertretender Bundesvorsitzender des Hartmannbundes und Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Nordrhein sowie des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen ist, sowie der Bundesvorsitzende des Hartmannbund-Arbeitskreises III „Gesundheitsdienste“, Prof. Dr. med. Volker Harth, sehen für die am 6. Juli 2021 vom Europäischen Parlament verabschiedete „Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ einen dringenden Anpassungsbedarf, um das in Deutschland besonders geschützte ärztliche Berufsgeheimnis und die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses auch zukünftig zu bewahren.
„Auf der Grundlage dieser Verordnung dürfen Ermittlungsbehörden aller EU-Staaten in jeweils allen anderen EU-Staaten unmittelbar an Internetdienstleister, Cloud-Dienste und Telekommunikationsprovider herantreten und die Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen. Dabei bleiben Unterschiede in Hinblick auf nationalstaatliche Regelungen zu Berufsgeheimnissen wie etwa zur Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses und zur ärztlichen Schweigepflicht unberücksichtigt. Deutsche Internet- und Telekommunikationsdienstleister müssen demnach selbst in solchen Fällen personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten herausgeben, in denen nach deutschem Recht gar keine Straftat vorliegt, z. B. beim legalen Schwangerschaftsabbruch. Lediglich den Internet-, Cloud- und Telekommunikationsunternehmen selbst bleibt es überlassen, entsprechende Datenanforderungen zu prüfen. Das rechtlich und sachlich in der Bundesrepublik Deutschland hochstehende ärztliche Berufsgeheimnis droht auf diese Weise ebenso unter die Räder zu kommen wie die Belange anderer Berufsgeheimnisträger wie die der Rechtsanwälte, Geistlichen und Journalisten“ – so Schröter. Gesetzliche Ausgestaltungen zu Berufsgeheimnissen wie etwa der ärztlichen Schweigepflicht seien in den verschiedenen EU-Staaten durchaus unterschiedlich. Auf die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses und die ärztliche Schweigepflicht müssten sich in Deutschland alle Patientinnen und Patienten und deren Ärztinnen und Ärzte verlassen können.
„Auf der anderen Seite würde durch die Inkraftsetzung der vom Europäischen Parlament bereits verabschiedeten Verordnung den aktuellen Bemühungen um eine weitergehende Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen vermutlich ein herber Rückschlag drohen, da sich Ärztinnen und Ärzte möglicherweise Sorgen um die Sicherheit der hochsensiblen digitalen Daten ihrer Patientinnen und Patienten machen müssten“ – weist Harth hin. Dies sei besonders schwerwiegend, da Deutschland im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen erheblich aufzuholen habe, um nicht zuletzt auf Herausforderungen wie die der Corona-Pandemie adäquat und schnell reagieren zu können.
Die noch ausstehende Zustimmung durch den Europäischen Rat biete nach Ansicht der Hartmannbund-Mandatsträger noch ein schmales Zeitfenster, um notwendige Nachbesserungen umzusetzen und spezifische Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu Berufsgeheimnissen und Berufsgeheimnisträgern angemessen zu berücksichtigen. Das in Deutschland geltende und mit hohem Rechtsrang ausgestattete ärztliche Berufsgeheimnis dürfe nicht ausgehöhlt werden, andererseits dürfe die Fortführung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Bereitschaft seitens der „Professionals“, diese weiter voranzutreiben, durch eine fehlende rechtliche Konkretisierung nicht gefährdet werden.
Anbieter
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin
Deutschland
Meist gelesen

Prof. Dr. Alper Öner wird neuer Kardiologie-Chef am Klinikum Leverkusen
Der gebürtige Kölner tritt im nächsten Jahr die Nachfolge von Prof. Dr. Peter Schwimmbeck an. Im Leverkusener Gesundheitspark ist er kein Unbekannter.

Prof. Dr. iur. Christian Höftberger ist neues KfH-Vorstandsmitglied
Das Präsidium des gemeinnützigen KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. hat Prof. Dr. iur. Christian Höftberger mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 in den Vorstand berufen. Zum 1. April 2026 wird er die Position des Vorstandsvorsitzenden von Prof. Dr. med. Dieter Bach übernehmen, der nach 13 Jahren in den Ruhestand tritt und sich neuen Aufgaben widmen wird.

Management & Krankenhaus Mediadaten 2026
Die Mediadaten liefern Ihnen umfassende Informationen zu Auflage & Verbreitung, der Leserschaft, Themenplänen & redaktionellen Schwerpunkten.

Dr. Rolf Glazinski wird Chefarzt der Neurologie an der Wicker Klinik
Zum 1. Januar 2026 übernimmt Dr. Rolf Glazinski (61) die chefärztliche Leitung der Neurologie an der Wicker Klinik.

Universitätsklinikum Marburg: Prof. Dr. Dr. Rainer Lutz übernimmt die Direktion
Seit dem 1. Oktober 2025 steht die Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie (MKG) am Universitätsklinikum Marburg unter neuer Leitung. Prof. Dr. Dr. Rainer Matthias Lutz, FEBOMFS, hat die Nachfolge von Prof. Dr. Dr. Andreas Neff angetreten.









