Krankenhäuser sind komplexe Organisationen, in denen sich im Zusammenspiel von Mensch, Organisation und Technik auch Fehler mit schwerwiegenden Folgen für Patienten ereignen. Fehlerlernsysteme können im Rahmen des klinischen Risikomanagements die Patientensicherheit erhöhen, denn jeder Fehler, der in einem Critical Incident Reporting System (CIRS) gemeldet wird, kann analysiert und durch geeignete Maßnahmen künftig vermieden werden. Wird CIRS als Impuls und Lernchance verstanden, trägt Fehlerwissen so zur ständigen Verbesserung der Prozesse bei. Allerdings haben Krankenhäuser bei der Einführung eines CIRS zunächst mit ganz praktischen Problemen und Unsicherheiten zu kämpfen.
Dies zeigen Ergebnisse einer Studie der Universität Witten/Herdecke, bei der 341 First-Mover-Kliniken zum Status des klinischen Risikomanagements befragt wurden (die First-Mover-Kliniken wurden als solche definiert, weil sie im Systemteil ihres Qualitätsberichts zum Berichtsjahr 2006 bestimmte Schlüsselbegriffe als Indikatoren für die erfolgte bzw. geplante Einführung eines klinischen Risikomanagements aufwiesen):
Die oberste Leitungsebene ist in 36 % der Gremien durch einen Chefarzt oder die kaufmännische Geschäftsführung vertreten.
Die Universität Witten/Herdecke hat im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Projektes KnowMore und zusammen mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen eine Expertenkonferenz durchgeführt, bei der die Projektpartner-Krankenhäuser ihr Wissen und ihre Erfahrungen zum klinischen Risikomanagement austauschen sowie mit Experten diskutieren konnten.
Kulturwandel und rechtlicher Rahmen
In vielen Handlungsempfehlungen für die Einführung von CIRS wird als notwendige Voraussetzung eine Fehlerkultur verlangt. Dies stellt Krankenhäuser vor ein Henne-Ei-Problem, denn letztlich überzeugt erst eine gelebte Fehlerlernkultur auch Skeptiker davon, dass durch Ereignismeldungen nicht etwa Fehler von Personen, sondern Ursachen im System gesucht werden sollen.
Daher stehen Sorgen und Bedenken im Hinblick auf rechtliche Aspekte am Anfang jeder CIRS-Implementierung und drohen diese schon im Keim zu ersticken: Selbst ausgefeilte Betriebsvereinbarungen zur Sanktionsfreiheit können keine absolute Rechtssicherheit garantieren - diese existiert allerdings auch ohne CIRS nicht. In der Praxis zeigt sich, dass erst die Umsetzung konkreter Organisationsmaßnahmen als (einzige!) Konsequenz aus CIRS-Meldungen als glaubwürdiges Signal an alle Berufsgruppen geeignet ist, diese anfänglichen rechtlichen Bedenken zu zerstreuen.
Organisation und Zuständigkeiten
Für die Implementierungsphase gelten die üblichen Regeln des Projektmanagements: Es braucht eine von der Krankenhausführung eingesetzte Projektleitung, einen klaren Auftrag, ein interdisziplinär zusammengesetztes Team und einen Projektplan mit regelmäßigen Feedbackschleifen an die Geschäftsführung.
Die Praxis sieht oft anders aus. Spätestens bei Einführung der Meldemöglichkeit für das Krankenhauspersonal sollte klar benannt sein, wer die Ereignismeldungen annimmt und für ihre weitere Bearbeitung zuständig ist; in der Regel wird dies eine Person aus dem Qualitätsmanagement sein. Als „Kümmerer" trägt sie Sorge für die Erstbewertung von Ereignismeldungen, ruft Experten zur Risikoanalyse zusammen und leitet diese methodisch, verfolgt die Umsetzung von Maßnahmen und sichert das regelmäßige Reporting an die Klinikleitung.
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