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Die Hygieneanforderungen zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde stellen aufgrund der potentiellen Infektionsgefahr, die von den Patienten ausgehen, eine besondere Herausforderung da. Die Infektionsgefahr ist in den meisten Fällen unbekannt, da u. a. durch eine hohe Patientenfrequenz Risikopatienten kaum identifiziert werden können (z.B. Patienten mit Hepatitis B, Hepatitis C, HIV).
Doch auch Patienten mit „banalen" Infektionen, wie Atemwegs-, Magen-Darm-Infektionen oder Grippe, gehören zur alltäglichen Klientel eines Zahnarztes. Durch den ständigen Kontakt mit infektiösen Patienten bzw. Geweben und Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel, Nasen- und Rachensekret und potenziell infektiösen Exkreten besteht eine direkte Übertragungsmöglichkeit durch Kontakt und Tröpfchentransmissionen. Diese kann durch infektiöse Aerosole noch erhöht werden, welche durch den Sprühnebel hochtourig gekühlt arbeitender Instrumente entsteht.
Der aus der Mundhöhle des Patienten entweichende Sprühnebel schlägt sich vielfältig in der unmittelbaren und näheren Umgebung nieder: auf Händen, Handschuhen, Gesichtsschutz und (Schutz-)Kleidung von Zahnarzt und Assistenzpersonal, auf Arbeitsflächen und Behandlungseinheit. Über die kontaminierten Flächen, Instrumente, Materialien oder Geräte als indirekte Übertragungsquelle von Infektionserregern kann es dann zur Rekontamination von sauberen Instrumenten und Händen des Personals und schließlich zur Infektion kommen (z.B. Turbinen, Absaugdüsen und -halterungen, Funktionstasten, Lampengriffe etc.).
Auch im zahnärztlichen Bereich sind die infektionsrelevanten Erreger Bakterien, Viren und Pilze. Ihre Übertragung erfolgt hier vorwiegend durch Speichel, Sekret und Exsudate. Die Überlebenszeit außerhalb des Körpers variiert bei den jeweiligen Erregertypen stark: von Sekunden und Minuten (z.B. Mycoplasma pneumoniae, HI-Viren) bis zu Monaten (z.B. Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa, Candida albicans). Auch die Inkubationszeit kann von ersten Tag (Streptococcus pyogenes) bis zu mehreren Wochen (Mycobacterium tuberculosis, Hepatitis-B-Viren) dauern.
Die Hand: das gefährlichste „Instrument" der Zahnheilkunde
Die Hände sind in der zahnärztlichen Behandlung nicht nur das wichtigste, sondern gelten zugleich auch als das gefährlichste „Instrument".
Die Hände sind in der Übertragung von Infektionserregern am bedeutsamsten. Daher gehört die Händehygiene zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen vor Infektionen. An erster Stelle steht die Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt. Sie dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch dem des Behandlungsteams.
Die überarbeitete Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) „Infektionsprävention in der Zahnmedizin - Anforderungen in der Hygiene" von April 2006 bildet den Rahmen für die regelhafte Hygiene.
Standardhygienemaßnahmen sind ein „Muss"
„Standardhygiene" bedeutet das Durchführen von Maßnahmen, die - konsequent angewandt - allen Patienten einen zuverlässigen Schutz bieten, ganz gleich, ob sicher erkrankter, infizierter oder mutmaßlich „gesunder" Patient. Sprich: Die sorgfältige hygienische Händedesinfektion ist vor jeder Behandlung, bei Behandlungsunterbrechungen, bei Handschuhwechsel und nach dem Abschluss der Behandlung konsequent durchzuführen, auch wenn Handschuhe getragen wurden. Ebenso beim Umgang mit Patientenmaterial wie Blut, Speichel, Dentalmaterial etc..
Das zu verwendende Händedesinfektionsmittel ist ausschließlich auf trockene Haut aufzutragen, da sonst eine Verdünnung des Präparats stattfinden würde. Die Einwirkzeit soll mindestens 30 Sekunden betragen, während denen die Hände feucht zu halten sind. Wichtig ist zu dem, dass alle Partien der Hand, insbesondere Fingerspitzen und Daumen, benetzt werden. Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis werden favorisiert empfohlen, da die absolute und zeitbezogene Desinfektionsleistung bei Präparaten auf Basis von Alkohol (Ethanol, N-Propanol, Iso-Propanol) nach wie vor am höchsten ist. Die Wirksamkeit des Präparats gegen Hepatitis B und -C, HIV sowie gegen Tuberkulose ist empfohlen. Präparate ohne Farb- und Geruchsstoffe sind zu bevorzugen, da diese Zusätze keine Vorteile bringen.
Ringe, künstliche Fingernägel und Nagellack
Die Kenntnis über die richtige, d.h. vorschriftsmäßige Händehygiene wird an dieser Stelle im Wesentlichen vorausgesetzt. Besonders ist jedoch darauf hinzuweisen, dass keine Schmuckstücke an den Händen, Fingern und Unterarmen getragen werden dürfen. Dies betrifft im Wesentlichen Armbanduhren, Armbänder und Fingerringe, auch Eheringe(!). Künstliche Fingernägel sind keinesfalls zulässig, da sie gegen die Regeln der TRBA 250 verstoßen und in der Literatur wiederholt als Quelle für Infektionen beschrieben wurden. Die Wirksamkeit der Händedesinfektion ist bei künstlichen Fingernägeln herabgesetzt. Zwar ist die Bedeutung von Nagellack wissenschaftlich noch ungeklärt, es wird aber vom Auftragen für Personen abgeraten, die direkten Patientenkontakt haben.
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