Gesundheitspolitik

Finanzielle Belastungen der Krankenhäuser

24.03.2020 -

DiagnostikNet-BB nimmt Stellung zum Gesetz-Entwurf zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen.

Mit Erleichterung haben wir als einer der führenden Verbände der Diagnostikindustrie Deutschlands am 22. März 2020 die Nachbesserung des Krankenhausentlastungsgesetzes in den einschlägigen Medien wahrgenommen. Dieser Entwurf verbessert die Situation der Krankenhäuser, die sich derzeit auf Hochtouren auf die zu erwartenden schwer betroffenen Patienten vorbereiten.

Erforderlich ist: Weniger Bürokratie und Sicherung der Liquidität. Dennoch sind aus unserer Sicht wesentliche Elemente nicht berücksichtigt:

1. Die Versorgungslage mit Abnahmematerialien für den Nachweis von SARS-CoV-2 ist derzeit sehr angespannt. Bei derzeit 30.000/Tag in der Bundesrepublik durchgeführten Tests droht die Gefahr, dass in 4 Wochen durch das Fehlen der Tupfer für die Probennahme beim Patienten keine Tests mehr durchgeführt werden können und auch bei den übrigen Erkrankten die mikrobiologische Diagnostik zum Erliegen kommt. Die Laboratorien benötigen dringend Unterstützung in der Beschaffung!

2. In der Prognose werden bis zum Jahresende mehr als 8 Mio. Nachweise zu führen sein. Das entspricht Kosten in Höhe von circa 500 Mio. Euro. Zusätzlich schätzen wir pro Fall einen Anstieg der Kosten um weitere 160 Euro für eine erweiterte Diagnostik bei den schwer betroffenen Fällen. Wir gehen derzeit von mindestens 200.000 Patienten aus, die einer stationären intensiv-medizinischen Versorgung bedürfen.

Zusätzlich erhöht sich der Personalaufwand um den Faktor 3, da die Laboratorien derzeit 7 Tage die Woche im Dreischichtsystem im Einsatz sind. In Summe bedeutet das deutlich mehr als 520.000.000 Euro Mehrkosten für die Labordiagnostik, die in 2020 anfallen werden. Bei einem Gesamtlaborbudget von 9,72 Mrd. Euro (Stand 2017, Statistisches Bundesamt) bedeutet diese Hochrechnung einen enormen Aufwuchs, der sich je zur Hälfte auf den stationären und ambulanten Bereich verteilt.

Unsere Forderungen

Stellen Sie sicher, dass der Mehraufwand, der von den medizinischen Laboratorien geleistet werden muss, in dem pauschalen Vergütungselement der Kliniken und im ambulanten Bereich angemessen berücksichtigt wird!
Es geht nicht nur um Schutzkleidung und Medikamente, sondern insbesondere auch um Laboruntersuchungen im Wert von mindestens 60 Euro pro Fall.
Stellen Sie sicher, dass diese Leistungen unbürokratisch und ohne Abstaffelung der Vergütung oder sonstigen administrativen Restriktionen vergütet werden!
 

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