Gesundheitspolitik

Priorisierung in der Medizin

22.11.2010 -

Priorisierung war der Themenschwerpunkt des dritten „Wortwechsel, zu dem das Deutsche Ärzteblatt geladen hatte. Ja, was sich da nicht alles an honorigen Persönlichkeiten auf einem Podium zusammenfinden kann: Neben dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, nahm auch Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, an der Diskussion in der Hauptstadt teil. Dabei war es Schröder, der als einziger Diskutant die Notwendigkeit einer Priorisierung - der systematischen Einordnung von medizinischen Leistungen nach ihrer Priorität - verneinte.

Er vertrat damit die Politik, die seit Einführung der Budgetierung nötigen Rationierungsentscheidungen zu ignorieren. Dabei böte das Instrument der Priorisierung den Ärzten die Möglichkeit, Therapieauswahl-Entscheidungen auf einer breiten gesellschaftlichen Basis zu treffen, Rationierungen könnten so auf niedrig priorisierte Leistungsbereiche beschränkt werden, die Ressourcen gerechter verteilt werden. Kostenintensive Behandlungen wie die Intensivmedizin - sie verursacht bei einem Anteil von circa 5 % der Krankenhausbetten einen Anteil an den Krankenhauskosten von 20 % - könnten nach offen gelegten Entscheidungskriterien und nicht nach Verfügbarkeit beschlossen werden.

In Nordeuropa
In Schweden hat eine parlamentarische Priorisierungskommission schon 1997 den gesetzlichen Rahmen für die konkrete Priorisierungsarbeit auf Provinzialebne beschlossen. In den einzelnen Fachgebieten werden die wichtigsten Therapieformen bewertet. Bei der 2004 verabschiedeten kardiologischen Prioritätsliste werden beispielsweise bestimmten Erkrankungen und ihre Therapie mit Prioritätszuordnungen von 1 bis 9 versehen. Der akute ST-Streckenhebungsinfarkt mit der Thrombolyse-Behandlung hat die höchste Prioritätsstufe 1, die stabile Angina pectoris I-II ohne weitere klinische Risikokriterien mit einer möglichen Bypassoperation dagegen Prioritätsstufe 9. Bei gynäkologischen Krebserkrankungen werden mit einem Punktesystem die durch entsprechende Therapien erreichte Lebensqualität und Lebenszeitverlängerung mit dem Risiko für ernsthafter Komplikationen und Nebenwirkungen abgewogen. Auch in Finnland sind die Erfahrungen mit einer seit 2005 gültigen, einheitlichen Leitlinien für 193 Erkrankungen zur Einordnung der Patienten nach dem Schweregrad positiv. Als Entscheidungsbasis für eine operative Therapie werden in Untergruppen Punkte vergeben. Nur wenn eine bestimmte Punktzahl erreicht wird, sind z. B. bei bestimmten Arthrosen Operation vorgesehen. So werden die Entscheidungen nachvollziehbar und gerechter.

Dabei haben die Priorisierungslisten Leitliniencharakter, ärztlich begründete Abweichungen sind möglich.

 

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