Labor & Diagnostik

Legionellen-Infektionen: Maßnahmenkatalog für den Ausbruchsfall

Bei einem Legionellose-Ausbruch ist eine schnelle Zuordnung zwischen Infektion und Ausbruchsquelle von größter Bedeutung.

Die neue Richtlinie VDI 4259 Blatt 1 zeigt Maßnahmen, damit verantwortliche Akteure wie Mitarbeiter der Gesundheits-, Gewerbeaufsichts- und Wasserwirtschaftsämter sowie der Immissionsschutzbehörden, Hygienetechniker und Labore zeitnah beurteilen können, ob eine der in der 42. BImSchV genannten technischen Anlagen die Ursache für den Ausbruch ist. Eine Bewertung anderer potenzieller Quellen (z.B. Fahrzeugwaschanlagen, Luftwäscher, Wasserspielplätze usw.) ist ebenfalls erforderlich.

Standardisiertes Management bei Ausbrüchen von Legionellose
VDI 4259 Blatt 1 stellt zudem Analyseverfahren zum Nachweis von Legionellen aus Umwelt- und Patientenproben vor und bewertet diese. Berücksichtigt sind sowohl etablierte als auch neue Verfahren. Die Richtlinie beschreibt auch ein Ablaufschema, das die bewerteten Nachweisverfahren in ein übergreifendes Krisenmanagement integriert.

Immer wieder kommt es zu teils tödlich verlaufenden Legionellen-Pneumonien durch den Austrag von kontaminierten Aerosolen aus Verdunstungskühlanlagen. Bisher existierte kein standardisiertes Ausbruchsmanagement im Falle von Immissionen Legionellen-haltiger Aerosole. Mit dem für den Ausbruchsfall beschriebenen Maßnahmenkatalog bietet die Richtlinie ein Hilfsinstrument, um die bei einer großflächigen Verbreitung auftretenden Infektionen in der Bevölkerung rasch und wirkungsvoll bei effizienter Einbeziehung aller zuständigen Behörden einzudämmen oder gar zu verhindern.

Herausgeber der Richtlinie VDI 4259 Blatt 1 „Maßnahmenkatalog bei Verdacht auf emissionsbedingte Legionellose-Ausbrüche - Identifizierung und Untersuchung Aerosol-emittierender Umweltquellen im Rahmen von Legionellose-Ausbrüchen“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss.

Die Richtlinie erscheint im November 2019 als Entwurf. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (geu@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
 

Kontakt

Verein Deutscher Ingenieure (VDI)

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Deutschland

+49 (0) 211 62 14-0
+49 (0) 211 62 14-575

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