Gesundheitspolitik

Kliniken fordern: Personalkostensteigerungen im Gesetzentwurf berücksichtigen

02.11.2010 -

Zu den von der Regierungskoalition vorgesehenen Änderungen im GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

Die Krankenhäuser begrüßen, dass die deutlich verbesserte wirtschaftliche Entwicklung zum Anlass genommen wird, die zur Kostendämpfung installierten Preiszuwachsbegrenzungen etwas zu mindern. Statt um 0,25% dürfen die Fallpauschalenpreise im kommenden Jahr um maximal 0,9% und in 2012 um voraussichtlich 1,0% statt 0,5% erhöht werden. Zentrales Problem bleibt die Unvereinbarkeit dieser viel zu niedrigen Preiszuwachsraten mit ungeminderten Kostenzuwächsen, die auf die Krankenhäuser zurollen. Besonders problematisch wird es im Jahr 2012. Die von Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister befürworteten Tarifabschlüsse von über drei% sind mit diesen für die Krankenhäuser per Gesetz festgelegten Preiszuwächsen nicht zu finanzieren. Wenn der Aufschwung nicht an den 1,1 Millionen Beschäftigten im Krankenhaus vorbei gehen soll, muss das Gesetz nachgebessert werden.

Die DKG appelliert an die Koalitionsfraktionen, doch noch eine Öffnungsklausel für die zumindest anteilige Refinanzierung von Tarifsteigerungen in das Gesetz aufzunehmen. Noch besser wäre die Einführung des Kostenorientierungswertes, der die Grundlohnrate bereits im nächsten Jahr ablösen sollte. Damit verbundene Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenkassen wären ohne weiteres finanzierbar. Das ursprünglich geschätzte Defizit in Höhe von elf Milliarden Euro wird inzwischen um viele Milliarden Euro unterschritten.

Am meisten enttäuscht sind die Krankenhäuser von der ordnungspolitischen Kehrtwende, die die Koalition mit der dauerhaften Absenkung der Vergütungen von Leistungszuwächsen, die bei den Kliniken durch Fallzahl- und Fallschweresteigerungen entstehen, installiert. Hier sollen die Krankenkassen den Krankenhäusern nicht nur in der zweijährigen Kostendämpfungsphase, sondern für alle Zeiten für Mehrleistungen Preisminderungen abverlangen können. Die Koalition verlässt mit dieser Vorgabe die Grundprinzipien der leistungsorientierten Vergütung. Ca. 1.500 Krankenhäuser werden mit den Krankenkassen im Streitfall vor Schiedsstellen über die Höhe solcher Zwangsrabatte streiten müssen. Der Weg zurück in die Selbstkostendeckung ist damit vorgezeichnet. Die Morbiditätslasten der alternden Gesellschaft werden in unzulässiger Weise den Kliniken aufgebürdet. Es kommt zu doppelten Abzügen, weil bereits aufgrund der bestehenden Regelungen für die Preisbildung auf der Landesebene Mehrleistungen zu Preisminderungen führen. Vorort-Kürzungen plus Landeskürzungen führen zu einer nicht gerechtfertigen Unterfinanzierung. Leistungsverlagerungen zwischen Krankenhäusern führen zudem dazu, dass für die stationäre Versorgung insgesamt weniger Mittel zur Verfügung stehen: Das die Leistungen verlierende Krankenhaus büßt 100% der Fallpauschale ein, das aufnehmende Krankenhaus bekommt nur 70% vergütet.

Die Länder im Bundesrat haben völlig zu Recht für die Streichung der Mehrleistungsabschläge aus dem Kostendämpfungsprogramm der Koalition plädiert. Dass die Krankenhäuser - der Leistungsbereich des Gesundheitswesens mit den anerkannt höchsten Belastungen - dauerhaft Kostendämpfungsbeiträge leisten sollen, während für Ärzte und Zahnärzte die Kostendämpfung nach zwei Jahren beendet wird, ist keine faire Lastenverteilung, sondern eine Provokation."

 

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