IT & Kommunikation

Messengerdienste für Dynamik in der Kommunikation

08.03.2024 - Für Kommunikationsaufgaben wird ein positiver Nutzen von Messengerdiensten konstatiert, auch für die kollegiale Verständigung im Krankenhaus.

Instant Messaging (IM) ist in Deutschland quer über alle Altersstufen hinweg ein vertrauter, nicht mehr wegzudenkender Kommunikationskanal. In der Medizin steigt angesichts gleichzeitig bestehender, oft chronischer Erkrankungen, der Bedarf an primär integrierten Behandlungskonzepten, was die Anforderungen der interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Ärzteschaft nach sich zieht. Ab 2024 verpflichtet der EU Digital Marktes Act (DMA) große Messenger-Dienste („Gatekeeper“) zur Interoperabilität. Er soll u.a. die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleisten und sicherstellen, dass bei der KI-Entwicklung keine Urheberrechte verletzt werden. Die Nutzung von privaten Messengern wird aus Sicht des Datenschutzes und der Datensicherheit für den Einsatz im Krankenhaus bisher als ungeeignet, partiell sogar als „gefährlich“ eingestuft. 

Spezifikationen haben Vorrang 

Bislang wurden die Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, der TikTok-Konzern ByteDance, Meta (Facebook und Instagram) und Microsoft zu „Gatekeepern“ erklärt. Diese müssen bis spätestens März 2024 ihren neuen Pflichten - bezogen auf bestimmte zentrale Plattformdienste - nachkommen. Dazu zählt etwa die Möglichkeit, vorinstallierte Apps auf dem Smartphone zu löschen und Software insgesamt freier wählen zu können. Auch der Messengerdienst WhatsApp von Meta muss sich schrittweise für Nutzer anderer Messengerdienste öffnen (Interoperabilität) – sofern konkurrierende Anbieter dies wünschen. Außerdem müssen Entwickler klar kenntlich machen, dass durch KI oder generative KI geschaffene Texte, Bilder und Töne auf dieser Technologie beruhen. Verschärfte Vorgaben soll es für „risikoreiche“ Anwendungen geben, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und Personalverwaltung. Verbraucher können im Idealfall an­bieterübergreifend zwischen Messenger-Diensten kommunizieren. Der Austausch von WhatsApp, Signal & Co. könnte bald möglich werden. Die Aufsichtsbehörde schwankt zwischen verschiedenen Wegen der Umsetzung. Die Bundesnetzagentur stellt in einem Diskussionspapier verschiedene technische und regulatorische Möglichkeiten zur Interoperabilität zwischen Messengerdiensten vor. Gleichzeitig wird aber auch die Nutzersicht betrachtet, denn einer Mehrheit der Messenger-Anwender ist es weniger wichtig, nur eine App für IM zu verwenden. 

Interoperabilität auf dem Weg 

Bis dahin ist es aber noch ein ziemlich langer Weg, wie ein Diskussionspapier der Bundesnetzagentur darlegt. Grundsätzlich sollten die Auswirkungen und Voraussetzungen von Interoperabilität genauer geprüft werden. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur können Interoperabilitätsverpflichtungen einerseits neue Wettbewerbsimpulse setzen. Andererseits können sich, je nach Ausgestaltung der Verpflichtungen, Herausforderungen beispielsweise im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit ergeben. Ziel einer Regulierung und Öffnung der bisher überwiegend in sich geschlossenen Kommunikationsnetzwerke der verschiedenen IM für andere Anbieter wäre laut Bundesnetzagentur, die Marktmacht dominanter Anbieter aufzubrechen und Abhängigkeiten zu reduzieren. So ist WhatsApp in Deutschland mit 93 % Marktanteil der dominierende Messenger. Facebook Messenger und Instagram Direct Messages sind mit 39 beziehungsweise 2 % deutlich weniger stark verbreitet, gehören aber ebenfalls zum Meta-Konzern. Andere, 
teils für höhere Sicherheit und Datenschutz gepriesene Messenger wie Telegram, Threema, Signal, Skype und Snapchat erreichen nicht einmal 20 % Marktanteil. Allerdings nutzen viele User mehr als nur einen Messenger auf ihren Smartphones, das sogenannte Multihoming.

Kontrolle über eigene Daten 

So zeigt eine Studie des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, dass aus Nutzersicht kein eindeutiges Interesse an einer Interoperabilität zwischen Messengerdiensten besteht. Aktuell stehen Messenger kostenfrei zur Verfügung. Stattdessen ist die Kontrolle über die eigenen Daten von großer Bedeutung. 58 % der Anwender wollen demnach nicht, dass im Falle von Interoperabilität ihre Daten an einen anderen Diensteanbieter weitergegeben werden. Auch aus Sicht der Anbieter von Messengerdiensten gibt es wenig Interesse an der Interoperabilität oder einer gesetzlichen Interoperabilitätsverpflichtung. Lediglich der Meta-Konzern plant seit einiger Zeit seine eigenen Dienste untereinander interoperabel auszugestalten und seine Chat-Dienste zu verknüpfen. Damit soll eine dienst-übergreifende Kommunikation zwischen WhatsApp, Facebook Messenger, Instagram und weiteren Anwendungen ermöglicht werden. Kleinere Diensteanbieter sehen Interoperabilität jedoch kritisch und bezweifeln, dass es sich hierbei um das geeignete Instrument handelt, um dieser Marktmacht entgegenzutreten. So hat das Bundeskartellamt bei einer anderen Untersuchung kürzlich festgestellt, dass Anbieter von Messengerdiensten Interoperabilität nicht rundheraus ablehnen. Die Hälfte der befragten Unternehmen hat sich offen gegenüber freiwilligen Interoperabilitätsvorhaben gezeigt, wobei sich jedoch nur weniger als die Hälfte daran beteiligen würde. 

Grundlagen zur Interoperabilität 

Bei den Möglichkeiten der Interoperabilität nennt die Bundesnetzagentur drei technische Ansätze. Die Interoperabilität lasse sich über die Verwendung sogenannter Bridges herstellen, die als Art Übersetzungsfunktion dient und den dienstübergreifenden Austausch ermöglicht. Solche Bridges werden von einzelnen Apps bereits verwendet, können allerdings einen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen einzelner Messengerdienste darstellen.  Eine weitere Methode zur Sicherstellung anbieterübergreifender Kommunikation ist die Bereitstellung und Nutzung von Programmierschnittstellen (APIs). Darüber würde vorgegeben, welche Funktionen eines Messengerdienstes erreichbar sind, in welchem Format Daten übermittelt werden und wer über diese Schnittstellen kommunizieren darf. Stellt ein Anbieter für einen Dienst eine Schnittstelle bereit, können Anbieter anderer Dienste über diese Schnittstelle Daten austauschen und somit anbieterübergreifend kommunizieren.

Als drittes Modell erwägt die Bundesnetzagentur eine vollständige Standardisierung, bei der sowohl die Übertragung, die einzelnen Funktionen und die dafür notwendigen Schnittstellen, als auch die Datenformate zum Austausch von Informationen standardisiert wären. Damit würde ein einheitliches Format entwickelt, das von unterschiedlichen Diensteanbietern genutzt und bereitgestellt werden kann, um untereinander kommunizieren zu können. Letztere Methode entspricht der Standardisierung klassischer Kommunikationsdienste wie Telefonie und SMS. Im Bereich der Messengerdienste existieren aber auch Initiativen zur Entwicklung offener Standards wie Matrix oder XMPP. Offene Kommunikationsprotokolle sollen hierbei, ähnlich wie bei E-Mail, eine anbieterübergreifende Nutzung ermöglichen.

Die Messenger-Architektur Matrix dient bereits als Grundgerüst für Messenger im Gesundheitswesen. Der TI-Messenger der gematik ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen: Rückfragen zur verordneten Medikation, Informationen über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze, aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden. Das spart wertvolle Zeit. Der TI-Messenger ist für flüchtige Kommunikation gedacht, nämlich für den organisatorischen Austausch in einer Klinik oder für kurze Rückfragen an einen überweisenden Leistungserbringer. Es ist klug, die aktuelle Situation zu überprüfen, da sich die Dynamik in der Welt der Messengerdienste ständig verändert.

Autor: Hans-Otto von Wietersheim, Bretten

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