Telemedizin gestärkt: Gesetzgeber korrigiert 30 %-Begrenzung – SVDGV begrüßt Entscheidung
15.07.2025 - Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung begrüßt die Entscheidung, die zum 01.04.2025 eingeführte verschärfte Begrenzung der Videosprechstunden wieder aufzuheben.
Damit folgt der Gesetzgeber den gemeinsamen Hinweisen von Verbänden, Ärzt*innen sowie Anbietern, die die bisherigen Regelungen als praxisfern und hemmend für die digitale Versorgung kritisiert hatten.
„Die Aufhebung dieser Einschränkungen ist ein wichtiger Schritt für eine patientenorientierte, digitale Gesundheitsversorgung. Doch es darf nicht bei kurzfristigen Korrekturen bleiben. Wir brauchen endlich klare gesetzliche Vorgaben, die Rechtssicherheit schaffen. Nur so lassen sich stabile, praxistaugliche Regelungen etablieren, die sowohl die Versorgung als auch die ärztliche Tätigkeit nachhaltig unterstützen“, fordert Dr. Paul Hadrossek (Vorstandsvorsitzender des SVDGV).
Mit dem aktuellen Beschluss wird die bisherige Differenzierung zwischen bekannten und unbekannten Patientinnen und Patienten in der Allgemeinen Bestimmung 4.3.1 Absatz 5 Nummer 6 EBM aufgehoben. Künftig können bis zu 50 Prozent aller Behandlungsfälle einer Arztpraxis ausschließlich über Videosprechstunden gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte durchgeführt werden – unabhängig davon, ob der Patient bereits in der Praxis bekannt ist. Diese Neuregelung gilt rückwirkend zum 01.04.2025.
Der Spitzenverband weist zugleich auf bestehende Herausforderungen hin: „Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Telemedizin nicht immer wieder durch bürokratische Hürden, fachfremde Vorgaben oder rechtliche Auseinandersetzungen ausgebremst wird. Hier ist insbesondere der Gesetzgeber gefragt, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die digitale Versorgung in Deutschland ihr volles Potenzial entfalten kann und echte Entlastung für Praxen sowie Patientinnen und Patienten bringt“, so Dr. Paul Hadrossek weiter.
Der Verband kündigt an, sich weiterhin aktiv für stabile, praxisnahe Rahmenbedingungen einzusetzen, um die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu stärken.
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