Bauen, Einrichten & Versorgen

Krankenhauseinsatzplan Hessen für Brand- und Katastrophenschutz

29.06.2011 -

Krankenhauseinsatzplan Hessen für Brand- und Katastrophenschutz. Planungs- und Gefahrenabwehrkonzepte bei internen oder externen Gefahrenlagen im Krankenhaus bedeuten für alle an der Planung und Gefahrenabwehr Mitwirkenden eine besondere Herausforderung hinsichtlich der sozial ethischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Dabei ist sowohl der unternehmerischen Freiheit der Krankenhausbetreiber als auch der Eigenverantwortung von Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und Einheiten aller am Krankenhaus Beteiligten Rechnung zu tragen.

Der Krankenhauseinsatzplan (KHEP) Hessen zeigt Möglichkeiten auf, wie ein sinnvoll strukturiertes Konzept diesen Anforderungen Rechnung tragen kann.

Dem KHEP liegen folgende Überlegungen zugrunde:

  • Im Rahmen der Deregulierung sollten keine neuen Rechtsgrundlagen erstellt werden;
  • die Individualität der Krankenhäuser hinsichtlich Standort, Versorgungsauftrag, bauliche und technische sowie organisatorische Unterschiedlichkeit und der Behörden sollten gewahrt bleiben (Risikoanalyse);
  • eine planungssichere und einheitliche Checkliste zur Erstellung und Handhabung des KHEP sollte entwickelt werden. Das sollte durch die zu überwachende Gesundheitsbehörde und der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Krankenhausbetreiber geschehen;
  • bedarfsgerechte Schulungskonzepte sollten als wesentlicher Bestandteil der Wirkungskontrolle sowohl in der Verantwortung der Krankenhausbetreiber als auch der Gefahrenabwehrbehörden zur Rechtssicherheit nach bestehenden Rechtsgrundlagen entwickelt werden.

Krankenhäuser sind komplexe technische und logistische Systeme zum humanen Zweck der Versorgung von Kranken. Die hier tätigen Personen – Arzt, Pflege, Verwaltung – nutzen vorhandene technische und logistische Möglichkeiten, nicht immer daran denkend, dass diese zur Gefahr werden könnten. Nicht nur mangelnde Funktion stört diese Arbeit, Gefahr geht auch vom System aus oder sogar vom Menschen, wenn er unbeabsichtigt oder vorsätzlich störend in das System eingreift.

Außergewöhnliche Ereignisse (externe, interne Gefahrenlagen) sind Schadenslagen, die beherrschbar sind, wenn die vorbereitenden Maßnahmen optimal auf die Einrichtung abgestimmt sind.

Denkbare interne Gefahrenlagen sind z. B. Feuer, Bombendrohung, Störung der Energiever- bzw. -entsorgung, Ausfall der Kommunikation, Infektionsalarm, unkontrolliertes Austreten von Gasen oder Gefahrstoffen.

Zu denkbaren externen Gefahrenlagen zählen Großschadensereignisse oder Katastrophenfälle außerhalb der Einrichtung, die in diese getragen werden (Unfälle im Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftverkehr, Unfälle mit gefährlichen Stoffen oder Gütern), Naturereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser etc.).

Die Funktionsfähigkeit der medizinischen Versorgung im Krankenhaus hängt im Wesentlichen von der störungsfreien Nutzung der Infrastruktur ab. Dabei ist das reibungslose Funktionieren der kritischen Infrastruktur – KRITIS – ganz wichtig für die Erfüllung des Versorgungsauftrages für die anvertraute Personen. Sie ist überlebenswichtig und besonders schützenswert, kann allerdings durch verschiedene Gefahren bedroht werden. Dazu zählen Naturgefahren (Stürme, Tornados etc.) oder anthropogene Gefahren (Systemversagen, Sabotagen etc.).

Bei Störung oder Ausfall der KRITIS sind Versorgungsengpässe mit dramatischen Folgen zu erwarten. Die Vorbeugung vor Gefahren und die Abwehr von Gefahrenlagen erfordern ein umfassendes, analytisches und individuelles Krisenmanagement-System. Sowohl das Krankenhaus als auch die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde müssen daran mitwirken. Um das zu erreichen, ist der individuell zu erstellende Krankenhauseinsatzplan (KHEP) ein unverzichtbares Mittel. Um eine einheitliche, über die Grenzen des einzelnen Krankenhaus gehende gemeinsame Gefahrenabwehrplanung zu ermöglichen, enthält der Hessische KHEP folgende Rahmenbedingungen:

  • einheitliche bestehende Rechtsgrundlagen zur Gefahrenabwehr
  • Erstellen einer objektbezogene Risikoanalyse
  • einheitliche Checkliste (Gliederungsverzeichnis)
  • bedarfsgerechte Schulungskonzepte als wesentlicher Bestandteil der Wirkungskontrolle.

Die verbindliche Vorgabe einer einheitlichen Checkliste zielt darauf ab, die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Notfallplanungen der hessischen Krankenhäuser zu erreichen. Sie sollten zugleich über ein Krisen- und Notfallsystem mit standardisierter Grundstruktur verfügen, sodass sich Anforderungen unterschiedlichster Ausnahmesituationen bewältigen lassen. Ferner werden so gesetzlich vorgesehene Abstimmungen mit Fachbehörden und benachbarten Häusern erleichtert.

Die Wirksamkeit und Praktikabilität des KHEP lassen sich durch Schulungsmaßnahmen wie Unterweisungen, Übungen und sonstige Trainingsmodule nachweisen. Die Schulungen bereiten Personal, Krankenhausorganisation auf außergewöhnliche Gefahrenlagen und Ereignisse vor, die nicht durch den „Normalbetrieb“ bewältigt werden können. Regelmäßige Unterweisungen und Übungen erhalten eine besondere Bedeutung. Die Verpflichtung der Krankenhausträger zur Unterrichtung und Unterweisung sowie Übungen der Beschäftigten aus anderen Rechtsgründen wie z. B. § 9 BetrSichV, § 81 BetrVerfG, §§ 12, 14 ArbSchG, § 55 S. 3 ArbStättV bleiben unberührt, lassen sich aber mit den vorgenannten Schulungen und Übungen aus dem KHEP verbinden.

Auch die Gefahrenabwehrbehörden sind im Rahmen ihrer Vorgaben rechtlich verpflichtet, Schulungen z. B. auf Grundlage der behördlichen Dienstvorschriften durchzuführen.

Brand- und Katastrophenschutz sowie Krisenmanagement sind in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens fest verankert. Die Organisation entsprechender Einsatzpläne und die Personal-Schulung lassen sich nicht „nebenbei“ erledigen. Vielmehr sind hierfür professionelle Kräfte gefordert.

Das vorgestellte System ist aus Sicht der Sicherheit für die anvertrauten Personen sehr sinnvoll und praktikabel, gerade auch im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung. Alle rechtlichen Rahmenbedingungen werden auf diese Weise erfüllt. Das Konzept lässt sich individuell in jeder Einrichtung des Gesundheitswesens umsetzen, da es sehr flexibel ist.

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