Gesundheitsökonomie

Fortschritt erLeben

Bewusstsein für die Themen der MedTech-Branche schaffen

30.04.2010 -

Die Innovationszyklen in der Medizintechnologie sind kurz: Ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die Unternehmen mit Produkten, die weniger als drei Jahre alt sind. Kein Wunder, dass die Medizintechnik-Branche in Deutschland als besonders wachstumsstark und zukunftsträchtig gilt. Dennoch kommen die Innovationen viel zu selten bei den Patienten an, stellen sich ihrer Einführung in die Praxis bürokratische Hürden in den Weg und klagen Ärzte und Klinikpersonal über intransparente Entscheidungen der Kostenträger.

Um diese Rahmenbedingungen zu verbessern, hat sich vor fünf Jahren eine Reihe von forschenden Medizintechnikunternehmen innerhalb des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) zur Initiative „Fortschritt erLeben" zusammengeschlossen. Unterstützt wird sie vom US-amerikanischen Schwesterverband AdvaMed. Oberstes Ziel der Initiative: der Abbau von Innovationshemmnissen. In diesem Sinne soll ein Rahmen für verlässlichere Erstattungsbedingungen von innovativen medizintechnischen Leistungen im G-DRG System etabliert werden.

Aktive Kommunikation
Unternehmen der Medizintechnologie investieren im Schnitt 9% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung - mehr als jede andere Branche. Dennoch stand die Medizintechnologie lange Zeit nicht im Blickfeld von Wirtschafts- und Gesundheitspolitikern, wurde Healthcare vornehmlich gleich gesetzt mit Arzneimitteln und Pflege.
Vordringlichste Aufgabe war es daher zunächst, ein Bewusstsein für die Themen der MedTech-Branche bei den Akteuren in Administration und Parlament zu schaffen und am gesundheitspolitischen Diskurs teilzunehmen. Da die Branche im Verhältnis zur Pharmaindustrie kleiner und mit weniger Budget ausgestattet ist, mussten auch in der Kommunikation andere Wege gegangen werden. Statt aufwändiger Medienkampagnen war es zunächst wichtig, Verbündete zu suchen, in Hintergrundgesprächen die eigene Sichtweise abzuprüfen und schließlich überzeugende Argumentationsketten zu entwickeln.
Nicht zuletzt dienten persönliche Gespräche mit Ministerialbeamten und Abgeordneten im Rahmen von Unternehmensbesichtigungen oder durch mitgebrachte Produkte aber auch dazu, die Bedeutung von Innovationen erlebbar zu machen - Innovationen also (be)greifbar zu machen. Zum anderen konnten hier bereits Unzulänglichkeiten des deutschen Gesundheitswesens adressiert werden. So mutet es beispielsweise seltsam an, wenn fehlsichtigen Patienten im Zuge einer Grauer-Star-Operation Monofokallinsen appliziert werden, die das zusätzliche Tragen einer Brille erforderlich machen, obwohl bereits Multifokallinsen auf dem Markt etabliert sind, die eine dauerhafte Befreiung von Brille oder Kontaktlinsen ermöglichen würden. Kostenübernahmediskussionen mit den Krankenkassen machen eine solche unkomplizierte und für den Patienten einfache Lösung jedoch schier unmöglich. Dass so keine Innovationen gefördert werden, versteht sich von selbst.

Ein innovationsfreundliches Umfeld, mehr wettbewerbliche Elemente und mehr Deregulierung in der Gesundheitswirtschaft - das steht heute auf der Wunschliste der Unternehmen der Medizintechnologie. Die Branche wird inzwischen besser wahrgenommen: „Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung stimmt uns zuversichtlich", bilanziert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Ausdrücklich ist darin das Vorhaben von CDU, CSU und FDP deklariert, die „Innovationskraft und Investitionsbereitschaft der deutschen Medizintechnik stärken" zu wollen.

Dezidierte Information
Um den Weg medizintechnischer Innovationen in die Krankenhausversorgung von bürokratischen Hürden zu befreien und somit zu erleichtern, bedarf es einer stringenten Argumentation. Dazu veranstaltet die Initiative „Fortschritt erLeben" regelmäßig Kongresse und Gelegenheiten zum Meinungsaustausch. Darüber hinaus informiert sie viermal jährlich mit ihrem „Innovationsbrief" relevante Entscheidungsträger im Gesundheitswesen zum Stand der Debatte und über medizintechnologische Innovationen.
Angesichts anhaltender Praxisprobleme beim Innovationstransfer im Krankenhaus hat der BVMed im vergangenen Jahr das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) mit einer Studie zu „Anspruch und Realität von Budgetverhandlungen zur Umsetzung medizintechnischer Innovationen" beauftragt. Das Projekt verfolgte zwei zentrale Ziele: Zum einen waren die Ursachen für Praxisprobleme beim Innovationstransfer zu ermitteln. Zum anderen sollten Handlungsoptionen für einen besseren Innovationstransfer im Krankenhaus aufgezeigt werden.

Lancierte Themen
So ist nach der im Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt im Krankenhaus die Anwendung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Rahmen des GKV-Systems grundsätzlich so lange erstattungsfähig, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dies ausdrücklich verbietet. Dadurch soll die Einführung von Innovationen im Krankenhaus gezielt erleichtert werden. Ein Vorstoß des G-BA, diesen Verbotsvorbehalt aufzuheben, konnte mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Deutschen Bundestags abgewendet werden.
Zudem steht etwa im Koalitionsvertrag, dass im Krankenhausbereich eine hochwertige, innovative Versorgung sichergestellt werden soll. Für deren Umsetzung ist es jedoch wichtig, dass das Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" beibehalten wird. Eine zusätzliche Herausforderung ist es, etablierte Medizinprodukte künftig noch schneller im ambulanten Bereich einzusetzen, um so auch komplexen Technologien den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu erleichtern. Bei gleichen Voraussetzungen sollte der Verbotsvorbehalt mittelfristig daher auch auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Für die Initiative „Fortschritt erLeben" gibt es somit noch viel zu tun.

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