Gesundheitsökonomie

Helios und Marburger Bund: Ausweitung des Konzerntarifvertrages

05.05.2012 -

Helios und Marburger Bund: Ausweitung des Konzerntarifvertrages. Auf eine Ausweitung des Konzerntarifvertrages vom 14. Dezember 2006 einigten sich am 26. April 2007 die Helios Kliniken GmbH und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB). Die ergänzenden Regelungen traten zum 1. Mai 2007 in Kraft.

Der Nachtrag regelt die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in sämtlichen bisher noch nicht in den Geltungsbereich des Konzerntarifvertrages fallenden Helios Kliniken. Hierzu zählen auch die Rehabilitationskliniken. Zudem einigten sich die Tarifpartner, die Ausbildungspauschale in Höhe von 400 € monatlich für Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ) auf alle Kliniken zu übertragen. Diese Anerkennung der Tätigkeit von PJ’lern werteten Gesundheitspolitiker, Interessenverbände, Studentenvertretungen und Mediziner als positives Signal.

Darüber hinaus enthält die Einigung eine ergänzende Erklärung zur Eingruppierung von Oberärzten. Danach werden alle Ärzte, die bei Inkrafttreten des Konzerntarifvertrages am 1. Januar 2007 mit der Bezeichnung als „Oberarzt“ tätig waren, auch weiterhin als Oberarzt eingruppiert und vergütet. Mit dieser Klarstellung sollen vergütungsrelevante Eingruppierungsprobleme von Oberärzten, die in bestimmten Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern vorkommen, vermieden werden. Ebenso wie in dem mit ver.di geschlossenen Tarifvertrag vom 17. Januar 2007 wurde die Regelung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Einigung mit dem Marburger Bund aufgenommen: Mitarbeiter, die früher aus der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, erhalten einen monatlichen Zuschuss von bis zu 100 € für die Kosten der Kinderbetreuung.

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier