Gesundheitsökonomie

Strukturierte Qualitätsbericht im Krankenhaus

04.05.2012 -

Strukturierte Qualitätsbericht im Krankenhaus. Bald ist es wieder soweit, der zweite gesetzlich vorgeschriebene, strukturierte Qualitätsbericht ist spätestens bis zum 31. August 2007 durch die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser zu erstellen und an die zentrale Annahmestelle einzusenden.

Dazu sind die Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V im Abstand von zwei Jahren verpflichtet. 2005 wurden die ersten gesetzlich verbindlichen Berichte für 2004 erstellt und veröffentlicht. Dabei haben die Häuser erste Erfahrungen bzgl. Aufwand und Nutzen dieser Qualitätsberichte sammeln können. Die Hauptziele der Einführung dieser Qualitätsberichte bestanden und bestehen darin:

  • Der interessierten Öffentlichkeit eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben.
  • Durch die Pflicht der Krankenhäuser, ihren Bericht zu veröffentlichen, mehr Transparenz für Patienten und Krankenkassen zu schaffen.

Verschiedene Erhebungen nach der ersten Veröffentlichung der Qualitätsberichte zeigten aber, dass dieses neue Medium seitens der Patienten kein großes Interesse erregte und kaum zur Anwendung bei der Auswahl von Krankenhäusern in Vorbereitung planbarer Eingriffe kam. Dazu trugen u.a. die für Laien unzureichende Verständlichkeit der Angaben und die teilweise fehlenden, aber für Patienten wichtigen Daten (z.B. Behandlungserfolg und „Critical Incidents“) bei. Ebenso war der technisch gestützte Vergleich zweier oder mehrer Berichte nicht möglich.

Sinnvolle Änderungen verbessern die Nutzbarkeit

In der Zwischenzeit hat es durch den Gemeinsamen Bundesausschuss einige Aktualisierungen bzgl. Inhalt und Form der Qualitätsberichte gegeben. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört sicherlich die Bereitstellung des Berichts sowohl als Datei im XML-Format als auch zusätzlich als Datei im PDF-Format. Durch das definierte XML-Format wird es möglich, die Daten der einzelnen Krankenhäuser in einer Datenbank zu speichern und auszuwerten. Das ermöglicht den Patienten bzw. den niedergelassenen Ärzten, künftig Recherchen für Entscheidungen bzw. Empfehlungen für das „richtige Krankenhaus“ durchzuführen. Ob die Änderungen im Inhalt und in der Formulierung für die Verständlichkeit von Laien ausreichend sein werden, wird die Zukunft zeigen. In jedem Fall werden aber die Krankenkassen Nutznießer dieser Neuerungen sein, da sie umfassende, in Datenbanken gespeicherte Daten über das Leistungsspektrum der einzelnen Krankenhäuser erhalten. Dazu kommt, dass diese ideale Datenbasis alle zwei Jahre von den Krankenhäusern selbst aktualisiert werden muss. Dies ermöglicht den Krankenkassen per Knopfdruck ein deutschlandweites Benchmarking von Krankenhäusern, Fachabteilungen bis hin zu einzelnen Leistungen durchzuführen. Es ist demzufolge nur eine Frage der Zeit, bis sich dieses Wissen der Krankenkassen in der Zusammenarbeit mit den einzelnen Krankenhäusern, insbesondere in den Budgetverhandlungen, niederschlagen wird. Welche Konsequenzen dadurch im sich verschärfenden Wettbewerb ergeben werden, lässt sich zumindest erahnen.

Aktives Marketinginstrument für Kliniken

Dem gegenüber stehen die Krankenhäuser, die ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen müssen, einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Dies ist in jedem Fall mit Aufwand verbunden. In erster Linie kommt es auf die Entscheidung der jeweiligen Geschäftsführung an, ob man sich für eine Erfüllung von Mindestanforderungen verbunden mit einer minimalen Datensammlung oder eine systematische Erstellung und Nutzung dieses Qualitätsberichtes zur Unterstützung der eigenen Politik und Strategie sowie als aktives Marketing- Instrument entscheidet. Bei dieser Entscheidung darf aber nicht vergessen werden, dass der Qualitätsbericht nur die Ergebnisse widerspiegeln kann, die tatsächlich vom Krankenhaus erreicht worden sind. Wer mit diesem Grundsatz leichtfertig umgeht, wird früher oder später durch seine Patienten und sicherlich auch durch die Krankenkassen in die Schranken gewiesen werden. Das Krankenhaus, dass die Optimierung seiner Strukturen und Prozesse aus Sicht des Patienten, der Mitarbeiter und der betriebswirtschaftlichen Effizienz auf seine Fahne geschrieben hat, sollte die Chance des strukturierten Qualitätsberichtes nutzen, um diese Ziele systematisch zu unterstützen, u.a. durch:

  • Sammlung der relevanten Daten,
  • eigene Analyse dieser Daten,
  • Treffen von strategischen Entscheidungen bzgl. der Positionierung im Wettbewerb,
  • Identifizierung und Priorisierung von Verbesserungspotentialen,
  • kontinuierliche Verbesserung dieser Potentiale,
  • laufende Messung und Bewertung der erreichten Ergebnisse,
  • ggf. sind weitere Maßnahmen zu veranlassen.

Wer sich für die Minimalvariante entscheidet, wird zumindest mittelfristig bei künftigen Budgetverhandlungen oder durch rückläufige Patientenzahlen überprüfen müssen, ob dies die richtige Entscheidung war. Der Qualitätsbericht bietet als weitere Chance, sich als Marketing-Instrument zu etablieren. Wem es gelingt, in einer verständlichen, ansprechenden Form alle wichtigen und relevanten medizinischen und Service- Leistungen des Krankenhauses darzustellen und einfach, öffentlich zugänglich zu machen, kann einen wesentlichen Beitrag für ein erfolgreiches Krankenhaus leisten. Dabei sollte nicht vergessen werden, wichtig ist nicht, was für das Krankenhaus, sondern für den Patienten wichtig ist.

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