Hygiene

Trinkwasserverordnung 2001: Anforderungen an Trinkwasserinstallationen

15.03.2012 -

Trinkwasserverordnung 2001: Anforderungen an Trinkwasserinstallationen. Die Anforderungen, die an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch gestellt werden, bestimmt die Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV). Dort lautet eine allgemeine Anforderung: Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Schlecht oder laienhaft installierte Trinkwasserleitungen und -armaturen können diese vom Wasserversorger gelieferte Wasserqualität aber buchstäblich auf den letzten Metern verderben. Gefahr lauert hier vor allem durch falsche Systemtemperaturen, Stagnationswasser und den Einsatz ungeeigneter Werkstoffe.

Jedes Wasser enthält in geringen Mengen Bakterien. Zu ihnen zählen neben den bekannten Legionellen die Pseudomonaden und andere pathogene Keime. Diese Keime bedeuten aufgrund ihrer geringen Konzentration aber keine Gefahr, solange keine unkontrollierte Vermehrung stattfindet. Die zulässige Keimbelastung ist durch Richtwerte der TrinkwV geregelt. Legionellen gelangen über erregerhaltige, lungengängige Aerosole, d.h. feinzerstäubte Wasserteilchen in die Lunge und können dort schwere Lungenentzündungen verursachen. Denkbare Infektionsquellen sind also Duschen und Waschtischarmaturen, aber auch Mundspülungen bei der Zahnarztbehandlung. Ein anderer Übertragungsweg ist der Kontakt von kontaminiertem Wasser mit großflächigen Wunden.

Für die Vermehrung von Legionellen in einer Trinkwasserinstallation sind verschiedene Gründe zu nennen. Ihre Konzentration hängt ab von längeren Verweilzeiten (Stagnation) in Toträumen der Installation oder in selten benutzten Leitungsabschnitten, dem Säuregrad und vor allem von der Temperatur. Experten zufolge findet die Vermehrung in einem Temperaturbereich zwischen 30 °C und 45 °C statt, das „optimale“ Wachstum liegt bei 35 °C. Erst ab 50 °C wird das Wachstum gehemmt, ab 55 °C kommt es langsam zum Absterben, während Temperaturen über 60 °C in der Regel nicht überlebt werden. Mikrobiologische Gefahrenpotentiale ergeben sich schließlich auch bei der Verwendung ungeeigneter Werkstoffe, z.B. von Dichtungen in Armaturen, die das Bakterienwachstum dann fördern, wenn aus den Dichtungen extrahierte Stoffe als Nährboden für Mikroorganismen dienen. Zur Vermeidung der Legionellengefahr gibt es neben der thermischen Desinfektion, d.h. dem Aufheizen des gesamten Wassersystems auf über 60°C, und der chemischen Desinfektion, z.B. mit Chlor, auch eine Reihe technischer Möglichkeiten, um die Sicherheit in der Anlage zu erhöhen.

Eine Möglichkeit, die Entstehung gefährlicher Aerosole zu verhindern, ist der Einsatz sog. Perlatoren (Strahlbildner), die einen laminaren Wasserstrahl erzeugen und damit die Bildung von Aerosolen minimieren. Darüber hinaus sollten im gesamten Leitungsnetz einschließlich der Armaturen keine Toträume vorhanden sein. Nicht benötigte Rohrleitungsteile sind abzutrennen, überflüssige Waschtische zu entfernen. Ferner darf die Auslegung der Rohrdurchmesser nicht zu groß dimensioniert sein, um eine zu geringe Strömungsgeschwindigkeit und damit eine erhöhte Biofilmbildung zu vermeiden. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass die Werkstoffe der Armaturen den maßgeblichen Regelwerken (z.B. DIN 50930-6) entsprechen und Dichtungen mit mikrobiologischer Unbedenklichkeit verwendet werden. Dies kann z.B. über eine Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt W 270 nachgewiesen werden. Eine weitere zuverlässige Methode sind endständige Filter. Diese empfehlen sich insbesondere für z.B. Transplantationseinheiten, d.h. Bereiche für Patienten mit schwerer Immunsuppression und ähnliche Risikofaktoren. Eine unzulässige Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit kann unter Umständen aber auch im Zusammenhang mit den eingesetzten Anlagekomponenten selbst stehen. So können z.B. Armaturen oder Rohre, deren Werkstoffe nicht den einschlägigen Normen und Regelwerken (z. B. DIN/DVGW) entsprechen, gesundheitsschädliche Stoffe (z.B. Blei und Nickel) in nicht unerheblicher Menge an das Trinkwasser abgeben.

Dementsprechend kommt der Werkstoffauswahl in der Trinkwasserinstallation eine besondere Bedeutung zu. Die Entscheidung, wann und unter welchen Bedingungen ein Werkstoff eingesetzt werden darf, muss für jeden Einzelfall und unter Berücksichtigung der jeweiligen Wasserbeschaffenheit getroffen werden. Zu beachten sind hierbei die Grenzwertfestlegungen der TrinkwV in Verbindung mit der DIN 50930-6. Ungeachtet dessen zeigt sich in der Praxis leider zu oft, insbesondere bei Billigprodukten unbekannter Herkunft, dass diese Produkte die Anforderungen nicht erfüllen und stattdessen unzulässige Bestandteile aufweisen. Die überhöhte Ausschwemmung von Nickel und Blei sind etwa häufig die Folge. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte deshalb grundsätzlich sichergestellt sein, dass nur Qualitätskomponenten eingesetzt werden, die die Vorgaben der TrinkwV erfüllen, dem Stand der Technik entsprechen und damit das Trinkwasser in seiner Lebensmittelqualität nicht unzulässig beeinträchtigen. Mit Blick auf die skizzierte Komplexität der häuslichen Trinkwasserinstallation sollte die Installation schließlich unbedingt durch einen Sanitärfachbetrieb erfolgen. Dieser steht für die Einhaltung der TrinkwV und der sie begleitenden technischen Regeln.

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