Aus den Kliniken

Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Riedstadt plant zweiten Bauabschnitt

28.06.2018 -

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hatte 2004 für die Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Riedstadt 162 Behandlungsplätze genehmigt.

Diese wurden baulich geplant. Es wurden aber zunächst nur 92 Plätze, verteilt auf fünf Stationen, errichtet. Die Klinik wurde am 1. April 2011 eröffnet. Der kontinuierliche Belegungsanstieg führt inzwischen zu einem Kapazitätsproblem. Deshalb beabsichtigen das HMSI und Vitos, die Kapazität durch einen Neubau mit drei Stationen zu erhöhen.

Der Neubau würde die architektonische Lücke schließen. Er hätte etwa 4.900 qm Bruttogeschossfläche und würde sich nahezu baugleich an den ersten Bauabschnitt angliedern. Er würde sich über drei Vollgeschosse mit jeweils einer Station erstrecken und durch einen Lichthof großzügig belichtet. Das HMSI und Vitos beabsichtigen, jetzt in die konkrete Planung einzusteigen. Verläuft dieser Prozess optimal, könnte Mitte 2019 der Bauantrag eingereicht werden. Die Bauzeit wird sich über etwa 20 Monate erstrecken. Eine erste grobe Schätzung geht von Kosten in Höhe von ca. 13 Mio. € aus.

Belegungsanstieg

Unabhängige Gerichte weisen psychisch kranke Rechtsbrecher in Kliniken für forensische Psychiatrie ein. Dadurch schwankt die Belegung. Als es in Riedstadt seinerzeit in die konkrete Bauplanung ging, waren die Belegungszahlen rückläufig. Deshalb wurde zwar für die volle Belegungszahl geplant, aber nur für 92 Plätze tatsächlich gebaut. Seit 2016 haben sich die Unterbringungszahlen psychisch kranker Rechtsbrecher nach § 63 StGB um rund 15% erhöht. Das war in der Spitze ein Belegungsanstieg von bis zu 75 Patienten. Vitos hat diese Belegungsentwicklung gemeinsam mit dem HMSI analysiert, bewertet und primär mit Interimslösungen kompensiert. Dabei wurden alle Kapazitäten hessenweit berücksichtigt und sind über diverse Verlegungen zwischen den Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie inzwischen nahezu ausgeschöpft.

Hintergrundinformationen

Mit dem Hessischen Sozialministerium wurde 2004 vereinbart, in Riedstadt eine Klinik für forensische Psychiatrie mit bis zu 162 Behandlungsplätzen zu errichten. Dort sollen psychisch kranke Rechtsbrecher gemäß § 63 StGB bzw. §126a StPO untergebracht werden. Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen fasste 2004 den entsprechenden Beschluss. Die Stadt Riedstadt und der LWV Hessen haben 2007 eine gleichlautende Vereinbarung geschlossen.

Wegen des seinerzeitigen Belegungsrückgangs wurde vor Baubeginn beschlossen, zunächst weniger Stationen zu errichten. Deshalb wurden im ersten Bauabschnitt insgesamt nur 92 Betten inklusive aller Therapieräume gebaut. Auf den ursprünglich ebenfalls geplanten Neubau des Hauses 2 (drei Stationen) hatte man zunächst verzichtet. Die Option zur bedarfsabhängigen Erweiterung der Klinik auf 162 Betten blieb jedoch grundsätzlich bestehen.

Funktionsreserve

Eine Klinik für forensische Psychiatrie (KFP) benötigt immer einige Plätze als „Funktionsreserve“, sowohl, um auf besondere Situationen therapeutisch sinnvoll als auch auf Belegungsentwicklungen angemessen reagieren zu können. Aufgrund der angespannten Belegungssituation wurden diese vereinzelt bereits dauerhaft in Anspruch genommen. Diese Verdichtung der Belegung führt auf den Stationen zu einer Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten. Therapeutisch indizierte Verlegungen innerhalb der Klinik werden damit zunehmend erschwert. Durch diese Belegungssituation steigt das Zwischenfallrisiko an, was Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen belastet. Während der letzten 40 Jahre gab es drei kurzfristige Belegungsrückgänge. Seit 2016 wächst die Belegung deutlich.

Reform des § 63 Strafgesetzbuch (StGB)

Mit der 2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung haben sich die Anordnungsvoraussetzungen des § 63 StGB erhöht. Und es wurden strengere Kriterien an die Fortdauer der Unterbringung nach sechs und zehn Jahren verankert. Die Unterbringungen werden jetzt engmaschiger durch Fachgutachter überprüft. Ziel ist es, Betroffene vor unverhältnismäßig langen Unterbringungen zu schützen, ohne das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit aus den Augen zu verlieren. Die seit Jahrzehnten steigenden Patientenzahlen sollten dadurch reduziert werden. Entgegen dieser Zielsetzung steigen die Patientenzahlen in Hessen dennoch deutlich an.

Kontakt

Vitos gGmbH

Akazienweg 10
34117 Kassel

+49 561 - 506 00 - 0

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