Hygiene

Krankenhausinfektionen: Der neue § 23 – Väter, Gewinner, Verlierer?

11.04.2012 -

Krankenhausinfektionen und Todesfälle wurden bereits vor 35 Jahren so auffällig, dass die BGA-Kommission zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen (Krinko) gegründet wurde. Damals wurde eine Infektions-Rate von 5 % durch mehrere kleinere Untersuchungen ermittelt.

1989 erschien eine durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Auftrag gegebene Studie, die eine nosokomiale Infektionsrate von 5,7-6,3 % angab, und 1991 wurde Deutschland hochgeschreckt durch die Meldung des Bundesgesundheitsamtes, dass in deutschen Krankenhäusern jährlich 960.000 Patienten eine nosokomiale Infektion erleiden und 40.000 Menschen daran sterben.

Über fast zwei Jahrzehnte wurden diese Zahlen angezweifelt und nichts zur Verbesserung der Krankenhaushygiene unternommen.

Noch verheerender war jedoch, dass die Wertigkeit der Krinko-Empfehlungen derart relativiert wurde, dass Krankenhaushygiene in Deutschland nur vereinzelt praktiziert wurde und sich jeder seine Regeln so zusammenbastelte, wie es ihm am billigsten erschien. Dieser Zustand wurde gern als Wissenschaftsstreit bezeichnet, und man blieb untätig. Hygiene konnte weiter weggespart werden.

Hygiene den Vorrang geben

Als die FDP im Jahre 2009 den Gesundheitsminister stellte, nahmen zwei FDP-Bundestagsabgeordnete das Thema Krankenhaushygiene auf. Zur gleichen Zeit waren ca. 80 % der Bundesbürger überzeugt, dass Hygiene in deutschen Krankenhäusern gesetzlich klar geregelt sei; sie waren der Auffassung, dass ein derartiges Gesetz her muss, wenn es dies nicht schon gäbe.

Durch mehrere Hygiene-Skandale, die das Interesse der Öffentlichkeit erregten, wurde der Politik endlich klar, dass nun etwas passieren muss. Die seit 20 Jahren gestellte Forderung der DGKH nach einer bundeseinheitlichen Hygiene-Verordnung wurde von den Bundestagsabgeordneten Ackermann und Lindemann, als Väter des neuen § 23, aufgegriffen und auf den Weg gebracht.

Bei der Anhörung der Experten im Bundestag gab es von keiner politischen Partei Widerstände oder Bedenken gegen die Neufassung des § 23 des IfSG. Vielmehr haben fast alle Parteien ähnlich formulierte Gesetzesentwürfe zur Verbesserung des Patienten-Schutzes durch Krankenhaushygiene eingebracht.

Im Juli 2011 passierte das Gesetz ohne Gegenstimme Bundestag und Bundesrat.

Wissenschaftsstreit als Dämpfer

Im Zusammenhang mit den Bemühungen um Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurde Hygiene in den 90ern durch falsche Ratgeber der Seite der Kostenverursacher zugeordnet, für Tausende von Patienten eine fatale Fehlentscheidung.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention erarbeitet wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Die Empfehlungen dieser wissenschaftlichen Kommission wurden in den ersten Jahren kaum wahrgenommen. Erst als 1991 erstmals erschreckende Zahlen über nosokomiale Infektionen an die Öffentlichkeit drangen, rückten die Empfehlungen der Kommission in das Zentrum des Interesses. Obwohl eine noch im selben Jahr stattfindende Gesundheitsministerkonferenz Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhaushygiene beschloss, passierte anschließend absolut nichts.

Die Forderung nach evidenzbasierten Empfehlungen führte zu einer erheblichen Verlangsamung der Kommissionsarbeit, nicht aber zu wirklichen, in der Praxis spürbaren Veränderungen der Empfehlungen. Dies wirft natürlich die Frage auf, in welcher Tiefe Evidenz in der Präventivmedizin überhaupt möglich ist, denn oft kann in der Krankenhaushygiene nur „ja" gegen „nein" gestellt werden; Studien, die Aussagekraft haben könnten, würden von keiner Ethikkommission genehmigt werden können.

Es gibt Stimmen, die das Tempo der Arbeit der RKI-Kommission kritisieren. Hier sei angemerkt, dass dieselben Kritiker aber auch den Nachweis der Evidenz bis „in die letzte Ecke" verlangen. Dies auch dann, wenn die Evidenz schon für den berühmten „Blinden mit Hilfe seines Krückstocks" erkennbar, also evident ist.

Also, gut Ding braucht Weile. Allerdings werden gravierende neue Erkenntnisse eigentlich immer sehr zügig durch die Kommission behandelt.

Seit 20 Jahren fordert die DGKH eine bundeseinheitliche Krankenhaushygiene-Verordnung, denn Bakterien und Infektionen kennen keine Landesgrenzen und keinen Föderalismus.

Klarheit schaffen, Fachpersonal ausbilden

Nun ist er da, der § 23 und legt fest:„Die Leiter folgender Einrichtungen (Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren usw.) haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.

Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind."

Damit hat der Gesetzgeber Klarheit geschaffen, die längst überfällig war: Die Empfehlungen der RKI-Kommission sind zu beachten.

Damit haben nun jährlich 18 Mio. Patienten die Chance, unter Bedingungen einer sachgerechten Hygiene behandelt zu werden. Dies gelingt allerdings nur, wenn die örtlich zuständigen Gesundheitsämter ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und die Umsetzung der RKI-Richtlinie von Krankenhäusern und den übrigen Einrichtungen einfordern.

Sicher werden einige Klinikbetreiber das erforderliche Fachpersonal erst zum Ende der Übergangsfrist 2016 einstellen wollen, um Personalkosten zu sparen, jedoch haben die Leiter der Einrichtungen schon seit 4. August 2011 für die Umsetzung der Hygiene-Maßnahmen zu sorgen. Dies wird jedoch ohne Hygiene-Experten nicht gelingen.

Jene, die glauben, mit Hygienebeauftragten Ärzten allein dem Gesetz Genüge tun zu können, werden ein Desaster erleben, wie es sich in Bremen ereignet hat. Der Hygienebeauftragte Arzt bleibt Chirurg, Anästhesist, Gynäkologie usw. und kann niemals den erforderlichen Sachverstand der Facharztausbildung des Arztes für Hygiene in einem 40-Std.-Kurs erlangen.

Deshalb müssen Ärzte für Hygiene und Krankenschwestern/-pfleger für Krankenhaushygiene zügig ausgebildet und eingestellt werden.

Die Gewinner des § 23 des IfSG sind:

  • Unsere Patienten, die weniger Infektionen erleiden werden.
  • Die behandelnden Ärzte, deren Image sich durch geringere Infektionsraten verbessert.
  • Die Klinikbetreiber, die durch kürzere Verweilzeiten und geringeren Antibiotika-Verbrauch Erlöse steigern.
  • Die Krankenkassen, die weniger Ausgaben durch weniger Infektionen haben.
  • Und nochmals der Patient als Beitragszahler.

... also gibt es nur Gewinner!

 

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier