Gesundheitsökonomie

Gewusst wie!

Vollständige Leistungsziffernkataloge nach § 116 b SGB V sind unerlässlich, um für alle erbrachten hoch spezialisierten Leistungen die komplette Erstattung zu erhalten. Bei einem unvollständigen Katalog ist der Verlust vorprogrammiert.

Der Großteil der deutschen Krankenhäuser stellte erst in den Jahren 2008/2009 einen Antrag auf Erbringung von hoch spezialisierten Leistungen. Gem. § 116 b SGB V erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach dem „Einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM). Nach erteilter Genehmigung beginnt nun für die Kliniken die Erarbeitung der Kataloge zu den verschiedenen Krankheitsbildern, die gem. § 116 b SGB V den Krankenkassen zu melden sind und als Grundlage für die Erstattung dienen.

Dokumentation verbessern - Erlöse steigern

„Oberstes Ziel ist, ab der ersten Abrechnung das komplette Honorar zu erhalten. Vollständige Leistungsziffernkataloge und eine umfassende Dokumentation vermeiden daher von Anfang an Verluste. Fakt ist, dass das derzeitige Abrechnungswissen in den jeweiligen Fachbereichen nicht immer ausreicht. Denn Notfallscheine, Ermächtigungen sowie das Ambulante Operieren berücksichtigen nicht alle Bereiche des EBM, die zur Abrechnung gem. § 116 b SGB V verwendet werden können", so Heinz Giesen, Abrechnungsspezialist und Geschäftsführer der medipa GmbH.

„Ein Beispiel: Ein Krankenhaus hat für die urologische Klinik zur Behandlung von onkologisch zu versorgenden Patienten die Genehmigung für hoch spezialisierte Leistungen erhalten. Diese wurden bisher im Rahmen der KV- Ermächtigung durch den Chefarzt erbracht und abgerechnet, in der Regel aber, nur auf wenige Leistungen des EBM eingeschränkt, vom Zulassungsausschuss der KV genehmigt.

Die Behandlungen, die nach § 116 b SGB V durchgeführt und abgerechnet werden können, umfassen jedoch das komplette Leistungsspektrum. Um einen Leistungskatalog erarbeiten zu können, bedarf es daher eines umfangreichen Fachwissens zu den Behandlungen und behandlungsbegleitenden Maßnahmen sowie deren Abrechnungsfähigkeit nach dem EBM."

Kontakt

Medipa

Brunshofstr. 12
45470 Mülheim
Deutschland

+49 208 378250

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