Gesundheitsökonomie

Neue S3-Leitlinie Genderdysphorie

16.01.2019 -

Mit einer neuen Leitlinie zur Gesundheitsversorgung geschlechtlich non-konformer Menschen wird die - früher Transsexualität genannte - nun Genderinkongruenz weiter entstigmatisiert. Eine S3-Leitlinie ist in der Medizin gleichsam der Goldstandard. Ihre Behandlungsempfehlungen basieren auf einer breiten Analyse und Bewertung klinischer wissenschaftlicher Studien.

Wer in Deutschland mit einer Geschlechtsidentität geboren wird, die nicht seinen körperlichen Geschlechtsmerkmalen entspricht, ist nicht selten Diskriminierungen im Alltag ausgesetzt. Auch die Medizin betrachtete bisher die Transsexualität (nun Genderinkongruenz) als eine psychische Erkrankung, die psychiatrisch behandelt wurde.

In den neuen Behandlungsstandard ist auch die Expertise von Oberärztin Annette Güldenring eingeflossen, die seit Jahren u.a. an den Westküstenkliniken zum Thema Geschlechtsdiversivität arbeitet. „Die neue S3-Leitlinie Geschlechterinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit macht damit Schluss und ersetzt die bisher geltenden und ziemlich rigiden Standards durch neue, insbesondere befreit von Psychopathologisierung“, erklärt Güldenring. Die Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik an den Westküstenkliniken in Heide hatte seit 2011 als Expertin an der Erstellung der neuen Leitlinie mitgearbeitet.

Unter dem Dach der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) waren an der Erarbeitung der Leitlinie zahlreiche Fachgesellschaften wie u.a. die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS), Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DÄVT), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) beteiligt. Annette Güldenring war von der DGPPN mandatiert.

Eine dieser neuen Empfehlungen aus der Leitlinie ist beispielsweise der Verzicht auf eine 18-monatige Psychotherapie vor geschlechtsangleichenden Behandlungen.

„Damit trägt die Leitlinie den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung und leistet einen weiteren Beitrag zu Entpathologisierung der ehemaligen Diagnose Transsexualität“, freut sich Güldenring.

„Gleichzeitig legt die Leitlinie aber Standards zur Behandlung von Problemen fest, die in Folge non-konformer Geschlechtsidentität - beispielsweise durch Diskriminierungen oder Ausgrenzungen - entstehen.“


 

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