Hygiene

Medikamentöse Behandlung

12.06.2014 -

Medikamentöse Behandlung. Die Arzneimitteltherapie ist ein Hochrisikoprozess, der oftmals von Ärzten und Patienten unterschätzt wird.
Meist sind es Verordnungsfehler, die schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen verursachen.
Auf dem ifap-Pressegespräch zur Arzneimittelsicherheit am Rande des diesjährigen Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Wiesbaden forderte Prof. Dr. Daniel Grandt, Klinikum Saarbrücken, deshalb ein systematisches Fehlermanagement.
Elektronische Verordnung und elektronische Gesundheitskarte, auf der Basis eines engen Informationsaustausches zwischen Arzt und Patient, können aus seiner Sicht die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie wesentlich verbessern.
Als dringend notwendig erachtete Prof. Dr. Marion Schaefer, Charité Berlin eine konsequente Einbindung der Arzneimitteldokumentation in strukturierte Programme wie etwa DMPs.

Arzneimittel sollen Krankheiten heilen oder lindern. Trotz ärztlicher Kompetenz und Sorgfalt ist ihr Einsatz aber immer auch mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Und die werden häufig unterschätzt.
So sterben in England und in den USA mehr Menschen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen als im Straßenverkehr, betonte Prof. Dr. Daniel Grandt, Saarbrücken.
Etwa 70 % der schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen gehen auf eine falsche Verordnungsentscheidung zurück.
Die Risiken lassen sich reduzieren, wenn der Medikationsprozess besser organisiert wird. Und daran müssen Ärzte und Patienten aktiv mitarbeiten.

Mitwirkung der Patienten unabdingbar
Grandt machte deutlich, dass die potentiellen Gefahren einer medikamentösen Therapie vielen Ärzten und Patienten nicht bewusst sind.
Patienten schätzen Nutzen und Risiken einer Arzneimitteltherapie häufig nicht adäquat ein.
Entsprechend werden beispielsweise verschreibungspflichtige Medikamente anderer Familienmitglieder unreflektiert eingenommen, umgekehrt die Einnahme notwendiger Medikamente verweigert.
Die wenigsten Patienten können ihren Arzt zudem über ihre bestehende Medikation ausreichend informieren.
Das aber gilt als unabdingbare Voraussetzung für die Sicherheit einer (zusätzlichen) Medikation.

Elektronische Verordnungsunterstützung reduziert Medikationsfehler
Problematisch für den Arzt ist die immer größer werdende Zahl von Medikamenten.
Denn nur, wenn er alle verordnungsrelevanten Informationen kennt, ist eine sichere Arzneimitteltherapie möglich. Grandt bezweifelte hier zu Recht, dass es bei knapp 2.000 verschreibungspflichtigen Wirkstoffen und im Mittel etwa 45 neuen Wirkstoffen pro Jahr möglich ist, den Überblick zu behalten und alle relevanten Informationen bei der Verordnung parat zu haben.
„Insbesondere die Zahl von mehr als 6.500 in den Fachinformationen beschriebenen Interaktionen verdeutlichen dieses Problem.“
Um Medikationsfehler zu vermeiden und die Sicherheit der medikamentösen Therapie zu verbessern, forderte er ein systematisches Fehlermanagement, das beim Prozess der Verordnungsentscheidung ansetzt.
Die elektronische Verordnungsunterstützung bezeichnete er dabei als „wichtiges Werkzeug“.
Er verwies auf Erfahrungen an der Harvard Medical School in Boston, nach denen sich die Häufigkeit der Medikationsfehler mit Hilfe elektronischer Arzneimittel-Informations- Systeme um mehr als 80 % reduzieren ließ.
Als weiteren Schritt in die richtige Richtung sieht er die Dokumentation der Medikamente auf der elektronischen Gesundheitskarte.
„Doch nur, wenn Arzt und Patient Arzneitherapie als Hochrisikoprozess verstehen, wird sie erfolgreich sein.“

Einbindung in strukturierte Betreuungsprogramme
Die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte und die Computer- gestützten Verordnungschecks sollten dann laut Prof. Dr. Marion Schaefer, Charité, Berlin, auch in strukturierte Betreuungsprogramme eingehen.
„Erst die konsequente Einbindung der Arzneimitteldokumentation in strukturierte Prozesse wie etwa Disease Management Programme führt zu den gewünschten Nutzeffekten.“
Dazu gehören neben der Reduktion von Medikationsfehlern auch die Vermeidung von Doppelverordnungen, die Prävention von Interaktionen, die Verbesserung der Compliance oder auch die Berücksichtigung genetischer Polymorphismen.
Dadurch können nicht nur Patienten vor schädlichen Arzneimittelwirkungen geschützt, sondern auch die damit verbundenen Kosten vermieden werden, so Schaefer.

Quelle: Pressegespräch ifap: Arzneimittelsicherheit – (k)ein Thema in der täglichen Praxis? 

Kontakt:
Dr. Christian Ertel
ifap –Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH, Martinsried
Tel.: 089/89744-413
Fax: 089/89744-300
info@ifap.de
www.ifap.de

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